Caroni Andrea · Ständerat · 2016-09-20
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Es gibt hier in der Tat keinen anderen Antrag. Ich war nicht in der Kommission und stelle hier auch keinen anderen Antrag. Ich erlaube mir aber doch einen Hinweis darauf, dass beide Räte sich das noch einmal gut anschauen sollten.
Worum geht es bei dieser Sanktion? Wer heute als Meldeberechtigter seine Frist von 30 Tagen verpasst, löst damit zwei negative Folgen aus. Die eine ist, dass er die Verrechnungssteuer nicht mehr durch Meldung erfüllen kann, sondern nur noch durch Geldleistung samt Verzugszins. Die andere ist, dass er heute wegen eines Hinterziehungsdeliktes auch bestraft wird, weil er die Sicherungssteuer nicht geliefert hat.
Mit dieser Vorlage lösen wir das erste Problem - die erste negative Folge entfällt dann. Man darf, obschon die 30-tägige Frist abgelaufen ist, die Verrechnungssteuer auch noch durch Meldung erfüllen. Das Melderecht ist nicht mehr verwirkt, und das ist richtig. Es gibt keinen Grund, auf der Geldleistung zu beharren, wenn man denselben Sicherungszweck auch durch Meldung erfüllen kann. Aber die zweite Folge, nämlich die strafrechtliche Schuldfrage, die sollte man gleich beurteilen wie heute. Heute wird die Nichtmeldung eben als Steuerdelikt betrachtet, nicht nur als Ordnungswidrigkeit. Es besteht ja weiterhin, auch sozusagen in unserer neuen Welt, dann eine verbindliche gesetzliche Frist von 30 Tagen, innert der man die Pflicht zur Zahlung der Verrechnungssteuer erfüllen muss. Neu darf man das einfach auch verspätet noch durch Meldung erfüllen. Anders gesagt: Wir geben neu dann zu Recht den Säumern auch nach verpasster Frist die Möglichkeit, zu melden statt zu leisten. Aber dieses "Privileg" gewähren wir, weil es eben ausreicht, nicht, weil die Nichtmeldung harmlos wäre. Die Nichtmeldung bleibt an sich gleich strafwürdig wie heute.
Es wurde in der Kommission wie auch jetzt gesagt, es ginge neu ja nur noch um ein Formular, das man zu spät einreichen würde. Aber dieses Formular ist eben nicht eine blosse Formalität, sondern dieses Formular ersetzt die Leistung. Es erfüllt den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer. Wenn man es nicht einreicht, ist das eigentlich gleichbedeutend, wie wenn man die Verrechnungssteuer nicht abliefert. Das sollte an sich darum künftig wie heute auch gleich schwer geahndet werden. Denn wenn man neu diese Busse einfach auf 5000 Franken reduziert - das ist ja etwas Neues, diese Ordnungsbusse -, dann wird es faktisch bei den Beträgen, von denen wir reden, freiwillig, ob man je melden will. Ein Unternehmer wäre dann eigentlich gut beraten zu sagen: "Ich melde einfach mal gar nicht, und wenn ich auffliege, kann ich ja immer noch melden; um die Busse zu zahlen, brauche ich nicht einmal die Portokasse. Oder ich werde gar nie erwischt." Dann eröffnet das natürlich gerade im internationalen Konzernverhältnis die eine oder andere Möglichkeit zur Steuerhinterziehung, und das wollte man ja mit der Verrechnungssteuer gerade nicht.
Der zweite Nachteil, den man mit einer solch tiefen Busse schafft, ist die Ungleichbehandlung. Denn wer heute von der Situation her gar nicht melden kann, der wird immer noch strafrechtlich verfolgt, wenn er dann nicht rechtzeitig liefert. Wer dieses Meldeprivileg hat, zu Recht hat, der würde dann aber, wenn er seiner Pflicht nicht nachkäme, eben mit dieser Busse von maximal 5000 Franken davonkommen.
Ich habe das Gefühl - dies noch mein letzter Hinweis -, dass bisweilen auch begrifflich vielleicht ein Missverständnis aufkam. Diese Frist nennen wir neu "Ordnungsfrist". Wir wollen damit sagen: Du darfst, auch wenn sie abgelaufen ist, immer noch melden, du verwirkst die Meldemöglichkeit nicht. Aber damit wollen wir nicht gleichzeitig sagen, diese Frist sei jetzt irrelevant. Sie ist immer noch eine verbindliche gesetzliche Frist, die einzuhalten ist. Es ist nicht freiwillig, zu melden, und daher sollte man dann nicht dem Trugschluss verfallen, die Busse müsse eine "Ordnungsbusse" sein, weil die Frist jetzt einen anderen Charakter hat.
Ich habe keinen Einzelantrag zugunsten der nationalrätlichen Lösung gestellt, weil auch sie nicht perfekt formuliert ist. Das hat auch die Verwaltung klargemacht. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass man in der Differenzbereinigung dann die Chance doch nutzen möge, die Lösung des Nationalrates noch weiterzuentwickeln.