Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-09-20
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin weder Mitarbeiter noch Aktionär, noch Verwaltungsrat einer Steuerberatungs- oder Treuhandfirma. Erlauben Sie mir zwei, drei Stellungnahmen zum vorangehenden Votum.
Da wird die Glaubwürdigkeit des Bundesamtes für Justiz in Zweifel gezogen. Das finde ich ein ziemlich starkes Stück. Wenn wir eine Firma wären, also die Eidgenossenschaft AG, dann wäre das Bundesamt für Justiz unsere Compliance-Abteilung. Es ist klar, dass bei einem Gesetzgebungsprozess oder bei einem Projekt in einer solchen Firma diese Compliance-Abteilung einbezogen wird. Die Compliance-Abteilung kann der Geschäftsleitung Empfehlungen machen, und bevor dann der schlussendliche Entscheid dieser Geschäftsleitung ansteht, kommt die Compliance-Abteilung noch einmal und sagt: "Wir haben Sie während des ganzen Prozesses begleitet, wir weisen Sie auf diese, jene und auch jene Risiken hin, insbesondere auf die Reputationsrisiken." Wenn ich wiederholt ein plausibles, nachvollziehbares Gutachten oder eine Meinungsäusserung der Compliance-Abteilung erhalte, dann habe ich als Geschäftsleitungsmitglied zwei Möglichkeiten: Ich halte mich an die Empfehlung der Compliance-Abteilung, oder ich schicke die Compliance-Abteilung in die Wüste. Das müssten wir hier entsprechend machen.
Das Bundesamt für Justiz hat immer plausibel dargelegt, wie es zu seiner Position gekommen ist. Es hat bei dem Gutachten Müller auf Nebenwidersprüche hingewiesen, denn es ist nicht in allen Punkten kohärent. Deshalb sehe ich für mich keinen Grund, wirklich keinen Grund, von der Empfehlung dieser Compliance-Abteilung abzuweichen.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen. Natürlich können wir über Verfassungsmässigkeit sprechen, darüber kann man reden. Aber die Rückwirkung wäre damit mindestens sehr, sehr, sehr grosszügig interpretiert. Wenn sich alle einig sind, dass eine Rückwirkung zugunsten eines einzelnen Bürgers möglich sein soll, dann darf das nicht zulasten aller anderen Bürger passieren. Und wenn 500 oder 600 Millionen Franken zur Disposition stehen, dann wird das Auswirkungen auf neue oder bereits aktuelle Sparprogramme haben. Dann wird die grosse Mehrzahl der Steuerpflichtigen in diesem Land dafür büssen müssen, indem Dienstleistungen abgebaut werden usw.
Deshalb bitte ich Sie, den Empfehlungen unserer Compliance-Abteilung, will sagen des Bundesamtes für Justiz, zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.