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Ettlin Erich · Ständerat · 2016-09-20

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Steuerexperte, aber ich habe keine eigenen Fälle, auch keinen Haftungsfall. Insofern bin ich nicht betroffen. Aber ich wurde von vielen Unternehmern, Anwälten usw. entsetzt angerufen und gefragt, was da passiert sei.

Meine Vorredner haben es gesagt: Was gemacht wurde, gleicht einem Überfall. Ich möchte keine steuerliche Abhandlung machen, aber doch noch Kollegin Fetz entgegnen: Sie betonten, wie unrechtmässig diese Unternehmen gehandelt hätten. Man muss sehen, was sie gemacht haben: Sie haben einfach ein Formular zu spät eingereicht. Ich sage, das ist eine Lappalie. Sie sagen weiter, es gehe um ein paar Dutzend Unternehmen. Und diese zahlen 600 Millionen Franken für eine Lappalie? Ich muss einfach sagen, das entsetzt mich auch. Ich war Steuerverwalter eines Kantons, und ich hätte diese rückwirkenden Rechnungen nicht versandt. Das muss ich hier sagen. Und ich hätte dabei rechtmässig gehandelt. Ich hätte gesagt, dass wir das in den letzten fünf Jahren nie getan haben: Wir haben nie Zinsen verlangt, wenn jemand ein Formular nicht eingereicht hat. Und nun nehmen wir es rückwirkend auf fünf Jahre von denen, die Pech gehabt haben. Dem sage ich "Wegelagerei": Da hat man den Leuten Geld aus dem Sack gezogen, das man nie hätte einnehmen dürfen.

Ich habe ein vergleichbares Beispiel gesucht und mir Folgendes überlegt. Stellen Sie sich vor, ein Gericht sagt, man müsse ein Gesuch um Kinderzulagen innert 30 Tagen nach Geburt des Kindes einreichen. Dann sagt irgendwann ein Gericht: Wenn man es nicht innert 30 Tagen tut, kriegt man die Kinderzulagen nicht. Dann geht man fünf Jahre zurück und sagt: "Ihr habt das Gesuch zu spät eingereicht, ihr müsst die Kinderzulagen zurückbezahlen. Ihr bekommt sie aber wieder, denn ihr habt ja ein Kind. Das ist einfach nachzuweisen. Die Zinsen müsst ihr aber bezahlen." Das ist dasselbe. Da würden die Leute natürlich sagen: "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich dem mehr Beachtung geschenkt."

So hat man Geld erhalten, das man - das sage ich jetzt einfach so - fälschlicherweise eingenommen hat. Das will man nun nicht mehr zurückbezahlen. Ich verstehe das gut. Wenn man mal 600 Millionen Franken in der Tasche hat, will man die nicht gerne zurückgeben. Das Geld gehört aber nicht dem Staat, es wurde fälschlicherweise eingenommen. Das ist das Grundproblem. Nun zu sagen, wir alle müssten nun die Rückgabe des Geldes, das man nicht hätte einnehmen sollen, mitbezahlen, ist schon auch nicht richtig.

Deshalb beantrage ich Ihnen hier, diese Änderung gemäss Antrag der Mehrheit anzunehmen.

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