preparatory:AB 203887
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-20
Wortprotokoll
Das Geschäft, das Sie zu bereinigen haben, ist, zusammengefasst ausgedrückt, unerfreulich, das kann man sagen. Die Tatsache, dass es schon drei Jahre zwischen den Räten hin- und hergeschoben wird, zeigt auch, dass es ein heikler politischer Entscheid ist, den Sie zu fällen haben. Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben.
Auf der einen Seite hat die Mehrheit geschildert, wie dieser ganze Fall eigentlich entstanden ist. Die Verrechnung des Verzugszinses wird als ungerecht empfunden. Auf dem Papier ist es zwar nachvollziehbar, hat sich die Verwaltung doch grundsätzlich an die Gesetze gehalten. Aber man muss fairerweise wahrscheinlich schon sagen, dass es nicht ein wirklich souveräner Akt war, der dazu geführt hat; man hätte das wahrscheinlich auch noch eleganter lösen können. Aber wir haben von den Fakten auszugehen: Diese 600 Millionen Franken Verzugszinsen wurden verrechnet. Dass dies vonseiten der Betroffenen als ungerecht empfunden wird, kann ich durchaus nachvollziehen. Herr Vonlanthen hat ein solches Geschäft im Einzelnen geschildert. Es gibt Dutzende, Hunderte solcher Fälle, und die Betroffenen empfinden das als ungerecht, sie empfinden das als Verstoss gegen Treu und Glauben. Das kann ich grundsätzlich eigentlich nachvollziehen, auch wenn ich gleichzeitig festhalte, dass die Verwaltung die entsprechenden Grundlagen hatte.
Sie hier versuchen ja, die Rückwirkung zu rechtfertigen. Mit dem Gutachten Müller haben Sie grundsätzlich jetzt die Möglichkeit dafür geschaffen. Es gibt mit diesem Gutachten verfassungsmässig die Möglichkeit, das Gesetz rückwirkend anzuwenden, das ist anzuerkennen. Das ist diese Seite der Medaille: Die Rückwirkung ist imagefördernd, ist vertrauensfördernd für den Wirtschaftsstandort. Das ist die Argumentation der Mehrheit, und das war auch die Argumentation des Nationalrates.
Dem gegenüber steht die Haltung der Minderheit und des Bundesrates. Diese stützt sich auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Hier geht es ums Prinzipielle, ums Grundsätzliche, nämlich um die Frage, ob Rückwirkung überhaupt Rechtssicherheit schafft, vor allem wenn die Rückwirkung so weit zurückgeht. Hier muss man sich schon die Frage stellen, ob das noch konform ist und ob Sie damit nicht ein Präjudiz schaffen, wenn Sie eine Rückwirkung so weit zurückgehend noch zulassen. Natürlich hat der Kommissionssprecher gesagt, es sei kein Präjudiz, sondern ein Einzelfall. Aus der Geschichte wissen wir aber, dass das auch in einigen Jahren dann eben trotzdem als Präjudiz herangezogen werden kann.
Damit gibt es eine Güterabwägung zwischen Rechtssicherheit, also keine Rückwirkung vorzunehmen, und der Korrektur einer Aktion, die als unglücklich empfunden wird. In dieser Güterabwägung befinden wir uns. Dann kommen natürlich noch die finanziellen Interessen dazu. Wir haben diese 600 Millionen Franken Verzugszinsen einkommenswirksam verbucht. Wenn sie zurückbezahlt werden müssen, dann fehlt das Geld in der Kasse. Wir müssen es also wieder herausnehmen, und es entsteht ein Verlust von 600 Millionen Franken. Ob diese zu Recht einmal als Einnahmen verbucht worden sind, steht dann nicht zur Diskussion.
Wie wir das, wenn Sie dieser Lösung zustimmen, verbuchen würden, haben wir noch nicht besprochen. Es gibt die Möglichkeit, dass wir das im Rahmen der Schuldenbremse verrechnen müssen. Das würde dann einen zusätzlichen Sparbetrag von 600 Millionen Franken ergeben. Denkbar wäre auch, dass wir den Betrag dem Amortisationskonto entnehmen könnten oder müssten. Das ist auch nicht ausgeschlossen. Dann läge der Verlust ausserhalb der Schuldenbremse. Aber in jedem Fall fliessen 600 Millionen Franken - das Geld, das wir einmal eingenommen haben - wieder aus der Bundeskasse heraus.
Das ist die Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben: Die Mehrheit, deren Gründe ich durchaus nachvollziehen kann, möchte eine Korrektur eines Aktes, den sie als unfair, als Verstoss gegen Treu und Glauben beurteilt. Auf der anderen Seite steht der Grundsatz des Staates, dass es keine Rückwirkung geben soll, vor allem nicht über eine so lange Zeit, um kein Präjudiz zu schaffen. Hier liegt eigentlich der Entscheid, den Sie zu treffen haben.
Der Bundesrat hat sich klar für die Haltung des Bundesamtes für Justiz ausgesprochen, das heisst für die Rechtssicherheit und gegen eine Rückwirkung über eine so lange Zeit. Der Bundesrat nimmt damit in Kauf, dass man - aus Sicht der Mehrheit - gegen Treu und Glauben verstösst. Das ist die Güterabwägung des Bundesrates.
Ich bitte Sie, in dieser Frage dem Bundesrat und damit der Minderheit zu folgen, auf diese lange Rückwirkung zu verzichten und in Kauf zu nehmen, dass man damit - ich anerkenne das durchaus - eine Reihe von Firmen vor den Kopf stösst. Aber ich glaube, dass bei diesen beiden Punkten auch die Rechtssicherheit durchaus ein Argument für die Verlässlichkeit der Schweiz ist - auch wenn es einmal unangenehm ist, zu dieser Verlässlichkeit und Rechtssicherheit zu stehen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit und damit dem Bundesrat zuzustimmen.