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Caroni Andrea · Ständerat · 2016-09-20

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Die Minderheit bittet Sie, dem Nationalrat zu folgen und eine formelle - formelle! - Vereinheitlichung zu erreichen in der Frage, ob man via Monats- oder Jahrestarif abrechnen soll. Das ist nicht nur eine föderalistische Frage. Es geht auch darum, ob man eher eine Behördensicht einnehmen möchte und fragt: "Was bedeutet es für die Steuerämter?", oder ob man eher die Sicht des Unternehmens einnehmen möchte und fragt: "Was entlastet die Unternehmen in diesem Land?"

Im Falle des Monatstarifs rechnet der Arbeitgeber, wie es der Name sagt, monatlich einmal ab, und damit ist es definitiv und erledigt. Beim Jahresausgleich muss er ebenfalls monatlich einen Betrag abliefern, muss aber Ende des Jahres oder etwas später rückwirkend noch den Ausgleich fürs vergangene Jahr durchführen. Heute kennen bereits 21 Kantone den Monatstarif. Sie decken damit 57 Prozent der Quellensteuerpflichtigen ab. Die meisten dieser Kantone haben die Lösung des Nationalrates als gesamtschweizerische Lösung begrüsst. Der Vorteil des Monatstarifs ist für die Arbeitgeber bedeutend. Sie werden nicht mit dieser [PAGE 712] rückblickenden Jahresausgleichsrechnung belastet, denn die Monatsrechnung gilt.

Die rückblickende Jahresausgleichsrechnung ist vor allem dann kompliziert, wenn jemand während des Jahres einen Wechsel vornimmt - sei es, dass er den Arbeitgeber, den Zivilstand oder den Beschäftigungsgrad wechselt, dass sich der Tarif ändert oder jemand mehrere Arbeitgeber hat. Nun muss man zugeben, dass auch der Jahrestarif einen Vorteil hat: Er glättet die Rechnung übers Jahr. Das ist vor allem dann relevant, wenn jemand Ende Jahr einen gehörigen Bonus erhält. Andernfalls hat er in der letzten Monatsperiode einen Ausreisser. Wir wissen aber auch, dass ab 120 000 Franken oder einer zu definierenden Schwelle sowieso eine ordentliche Veranlagung stattfindet. Es findet auch dann eine ordentliche Veranlagung statt, wenn der Arbeitnehmer dies will, beispielsweise, weil er sich in eine Pensionskasse eingekauft, in die dritte Säule einbezahlt oder ähnliche Umstände erlebt hat.

Nehme ich all dies zusammen, halte ich die Befürchtung des Kantons Genf für etwas überzeichnet. Er befürchtet, er bräuchte dreissig neue Leute, um all diese ordentlichen Abrechnungen durchzuführen. Die meisten Leute werden auch nachher keine ordentliche Veranlagung verlangen, es sei denn, sie hätten so oder so eine verlangt.

Nun kann man einwenden - und dies ist der gewichtigste Einwand gegen den Minderheitsantrag -, im Föderalismus müsse es einem Kanton doch erlaubt bleiben, an einem schwerfälligen, aufwendigen Steuersystem festzuhalten. Eine Umstellung verursacht ja auch Kosten. Als Föderalist kann ich das an sich unterschreiben. Es gibt aber einen triftigen Grund für diese formelle Harmonisierung, und das ist eben, dass namentlich KMU entlastet würden, weil das System einheitlicher wird. Das heutige System der Quellensteuer ist sehr technisch, hochkomplex und für KMU eine Herausforderung. Dies ist so, gerade wegen der Vielseitigkeit, mit der es in den Kantonen technisch umgesetzt wird: Die Art und Weise der Tarifberechnung ist jeweils anders, die Verfahren und die Formulare sind jeweils anders. Nun haben wir mit Absatz 4 vieles davon aufgenommen und gesagt: Die ESTV soll zusammen mit den Kantonen formal und technisch eine gewisse Vereinheitlichung erreichen. Ein fehlendes Puzzleteil hier ist eben die Frage, ob man monatlich oder jährlich abrechnet. Gerade ein Unternehmen, das in verschiedenen Kantonen tätig ist, hätte den Vorteil, mit einer monatlichen Abrechnung weniger Risiken einzugehen.

Sogar innerhalb des Jahrestarifs zeigt sich eine ziemlich eindrückliche Systemvielfalt. Um ein Müsterchen am Beispiel des Eheschlusses zu geben: Wenn jemand während des Jahres im Kanton Waadt heiratet, dann wird er im Jahresausgleich für die Periode, in der er verheiratet ist, auf die eine Art besteuert, und für die Periode, in der er ledig war, auf die andere Art. Im Kanton Genf hingegen wird die Person rückwirkend für das ganze Jahr als verheiratet betrachtet. Wenn dann jemand in dieser Zeit noch umzieht, wird es für den Arbeitgeber langsam unmöglich, das Ganze noch korrekt zu handhaben.

Die technische Harmonisierung würde also die Unternehmen erheblich entlasten. Sie müssen sich dann nicht mehr mit 26 zum Teil marginalen technischen Differenzen auseinandersetzen. Das Entscheidende für mich: Die kantonale Hoheit bezüglich der Höhe der Tarife würde selbstverständlich gewahrt bleiben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen und diese Erleichterung für die Unternehmen einzuführen.