Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Ich möchte doch nochmals kurz Stellung nehmen. Von Kollege Noser wurde zu Recht gesagt, und Herr Cramer hat es bestätigt, dass das Quellensteuersystem ein sehr kompliziertes System ist. Das ist in der Tat so. Weder der Bundesrat noch der Gesetzgeber haben diese Revision gesucht. Sie ist die Folge eines Bundesgerichtsurteils im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen. Es ist offen einzugestehen, dass auch diese Situation die Verfahren rund um die Quellenbesteuerung nicht einfacher macht. Nun wurde aber soeben ein Zusammenhang hergestellt: Mit Absatz 4 und Absatz 6 haben wir den Versuch gemacht, dass man mindestens dort den Weg einer gewissen Vereinheitlichung bzw. Festlegung einer Praxis bei Bund und Kantonen gehen kann.
Es stellt sich hier nun aber die Frage, ob wir bezüglich des Abrechnungsverfahrens in die Kantonshoheit eingreifen wollen oder nicht. Die Minderheit und der Nationalrat suggerieren unserem Rat, dass die Abrechnung nach dem Monatstarif gegenüber dem Jahresausgleich die überlegene Variante [PAGE 714] wäre. Wenn man der Minderheit folgen will, muss man sich erst einmal die Frage stellen, ob der Monatsausgleich oder der Jahresausgleich das bessere System ist - dies unabhängig von den 21 bzw. 5 Kantonen, die das eine oder das andere System haben. Wenn man sich diese Frage stellen und in die Kantonshoheit eingreifen will - was die Mehrheit nicht will -, dann muss man sich jedoch zuerst die Frage stellen, welches denn das sachgerechtere System wäre. Da muss ich Kollege Noser schon darauf hinweisen, dass natürlich der Jahresausgleich, Herr Cramer hat darauf hingewiesen, der ordentlichen Veranlagung deutlich näher kommt. Mit dem Jahresausgleich nähert man sich im Ergebnis eher dem ordentlichen Veranlagungsergebnis an, als dies beim Monatstarif der Fall wäre. Nun suggeriert der Nationalrat - das ist höchstwahrscheinlich eine machtpolitische Frage -, dass, eben weil 5 Kantone das andere System haben, 21 das aus meiner Sicht weniger adäquate System wählen sollen.
Sie sehen aufgrund dieser Abwägung, dass man die Wahl den Kantonen überlassen sollte. Die Kantone, die Kantonsparlamente, können durchaus aufgrund ihrer jeweiligen Situation festlegen, ob sie an diesem System festhalten wollen oder nicht. Es sind nicht die Verwaltungen, wie hier suggeriert wurde, die in ihren Kantonen die Quellenbesteuerung eingeführt haben. Es war der Gesetzgeber, das kantonale Parlament, das im Kanton Genf das System des Jahresausgleichs gewählt hat und im Kanton Graubünden den Monatstarif.
Ich bin der Auffassung, dass wir nicht vom Bund her in diese kantonale Autonomie eingreifen dürfen, weil die Vorteile für mich nicht überwiegen. Wenn man einen Eingriff machen müsste, dann müsste man sich sehr gut überlegen, ob man das System nicht ganz anders organisieren sollte, und dann müssten alle Kantone das System ändern. Aber hier sehen Sie, wie schwierig der Antrag der Minderheit ist, weil er in die Kantonsautonomie eingreift.
Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen beliebt machen, hier der Mehrheit zu folgen.