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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2016-09-20

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Polycom, das Sicherheitsfunksystem der Schweiz, wurde in den vergangenen rund fünfzehn Jahren aufgebaut. Ein wesentliches Element ist, dass es in sogenannte Teilnetze unterteilt ist. Diese sind grundsätzlich deckungsgleich mit den Kantonen. Die Teilnetze werden durch die jeweiligen Kantone sowie das Grenzwachtkorps betrieben und von diesen finanziert. Der Bund stellt insbesondere die Infrastruktur für die Verbindung zwischen den Teilnetzen zur Verfügung und gewährleistet einen sicheren, d. h. insbesondere verschlüsselten Betrieb.

Heute geht es darum, das Sicherheitsfunksystem Polycom für die kommenden Jahre zu erhalten und durch die [PAGE 1450] Weiterentwicklung bzw. die Adaption an neue Technologien die bisherigen Investitionen zu schützen. Dadurch, dass der Bund die Verknüpfung der einzelnen Teilnetze sicherstellt, ist es möglich, dass die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit per Funk kantonsübergreifend zusammenarbeiten können und die Funkverbindung nicht an der Kantonsgrenze aufhört.

Mit dem vorgesehenen Werterhalt durch den Bund wird die bestehende Technologie weiterentwickelt bzw. kann die Adaption an neue Technologien erfolgen, um Polycom zukunftsfähig zu machen. Damit werden auch die bisherigen Investitionen des Bundes und der Kantone geschützt. Bei einem Verzicht auf den vorgesehenen Werterhalt durch den Bund besteht die Gefahr, dass das Sicherheitsfunksystem Polycom in seine kantonalen Teilnetze zerfällt, die kantonsübergreifende Zusammenarbeit der Blaulichtorganisationen erheblich behindert wird, die Netzabdeckung insbesondere entlang der Kantonsgrenzen einbricht und Polycom nicht mehr über eine sichere Verschlüsselung verfügt, dadurch für Unbefugte abhörbar wird und somit nicht mehr sicher ist.

Für die SP ist wichtig, dass für die anstehende Teilerneuerung von Polycom und die Aufteilung der Kosten endlich eine solide gesetzliche Abstützung geschaffen wird. Aus diesem Grund unterstützen wir die Änderung der Alarmierungsverordnung, welche bis am 16. September in der Vernehmlassung war. Die SP-Fraktion steht voll und ganz hinter Polycom, dem wichtigen und bewährten Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit in der Schweiz. Wir tragen die Voraussetzungen mit, damit Polycom innerhalb der erforderlichen Fristen erneuert werden kann. Die geänderte Alarmierungsverordnung schafft dafür zumindest für eine Übergangsperiode eine Auffangregelung, damit der Bund in einem halbwegs gesicherten Rechtsrahmen rund 160 Millionen Franken und die Kantone weitere 150 bis 200 Millionen Franken für die Nachrüstung der Polycom-Infrastruktur bereitstellen können.

Die bisherige alleinige Rechtsgrundlage für Polycom, ein Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2001, reicht für diese bedeutenden Investitionen nicht aus. Im Rückblick ist es freilich äusserst erstaunlich, dass Bund und Kantone auf dieser dürren Rechtsgrundlage bereits rund eine Milliarde Franken in Polycom investiert haben. Einem geordneten Beschaffungsverfahren war dies nicht zuträglich. Die Änderung der Alarmierungsverordnung ist also der erste Schritt für eine solidere rechtliche Grundlage.

Die SP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlage nicht weiter hinauszuschieben und die dazu notwendige Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 jetzt an die Hand zu nehmen.