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Müller Philipp · Ständerat · 2016-09-20

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Ich war heute in dieser Kommission in der Minderheit, habe hier aber keinen Minderheitsantrag und auch keinen Einzelantrag eingereicht. Ich erlaube mir aber doch, die Minderheitsposition klar offenzulegen.

Der Nationalrat hat diese Woche zum dritten Mal beschlossen, geltendes Recht beizubehalten. Die Beibehaltung geltenden Rechts kann aber kaum Mindereinnahmen von gegen einer Milliarde Franken generieren, es sei denn, dass das geltende Recht, das notabene noch relativ jung ist, durch eine Anwendungspraxis ausgelegt wird, die erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Gedanken aufweist. Darauf hat der Kommissionssprecher zu Recht hingewiesen. Genau in diesen Tiefen des Mehrwertsteuer-Dschungels liegt der Hund begraben.

Das Parlament beschliesst also eine Totalrevision der Mehrwertsteuergesetzgebung und diskutiert dabei mehrfach intensiv die Problematik, welche nun durch die letzte Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat auf dieser Fahne dargestellt wird. Die Verwaltung weicht von der damals diskutierten Auslegung ab und ändert die Verwaltungspraxis. Das wiederum führt dazu, dass uns von der WAK des Ständerates eine Vorlage präsentiert wird, welche diese Verwaltungspraxis im Gesetz zementieren will. Nachdem sich der Nationalrat gegen diese Praxisänderung wehrt, wird nun schon bei der einfachen Fortführung des geltenden Rechts - und nichts anderes will der Nationalrat - ein Ausfall von gegen einer Milliarde Franken moniert. Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass die Änderung der Verwaltungspraxis eine Milliarde Franken an Mehraufwendungen zulasten des Steuerpflichtigen zur Folge hätte. Das soll nun mit diesem Antrag der WAK, die mehrheitlich so entschied, gesetzlich abgesegnet werden.

Das für mich etwas betrübliche Fazit lautet daher: Die Beibehaltung geltenden Rechts kann per Definition keine Mindereinnahmen auslösen, es sei denn, dass dieses geltende Recht durch eine davon abweichende Praxis ausgehebelt wird. Mit dem neuen Wortlaut im Gesetz gemäss einer Mehrheit der ständerätlichen WAK müsste der [PAGE 721] Steuerpflichtige im Voraus abschätzen, wie die bezogene Leistung in Zukunft zu verwenden ist. Dies ist faktisch kaum möglich, ohne enormen bürokratischen Aufwand zu verursachen.

Zudem handelt es sich hier - das scheint mir wichtig - nicht um Steuerausfälle, sondern um temporäre Rückzahlungen von bereits bezahlter Mehrwertsteuer. Es kann auch kaum behauptet werden, dass der ordentliche Haushalt einmalig durch diese monierte Milliarde belastet wird. Das zeigt die Beantwortung der Fragen von Nationalrat Leo Müller durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Antwort auf die Frage Nummer 4 zeigt eine finanzpolitische Lösung dieses Dilemmas auf. Da steht: "Es spricht einiges dafür, dass die Bedingungen von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Finanzhaushaltgesetzes erfüllt sind." Die einmalige Verbuchung könnte also über den ausserordentlichen Haushalt geführt werden. Damit verabschiedet sich die Milliarde an behaupteten Mindereinnahmen ins Nirwana der Bücher des Bundes - eine Milliarde, notabene, die gar nicht dem Bund gehört.