Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-09-20
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Die Finanzkommission und ihre Subkommission 1 haben die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2016 vorberaten und beantragen Ihnen Eintreten und Zustimmung. Einen Antrag auf Streichung von Artikel 3 hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Gesamtkredit "Bundesasylzentrum Boudry" von 27,8 Millionen Franken sowie einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 152 Millionen Franken.
In der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es insbesondere um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, für welche die Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit einerseits die Bauten rechtzeitig bezugsbereit sind und andererseits die Aufgaben gemäss der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes erfüllt werden können. Die Realisierung der Bauprojekte hängt aber nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten ab.
Das Projekt "Boudry, Erweiterung Bundesasylzentrum" betrifft das Bundesasylzentrum in der Gemeinde Boudry mit 480 Betten und 189 Arbeitsplätzen. Der Kanton Neuenburg und die Gemeinde stimmen diesem Vorhaben zu und stehen hinter diesem Asylzentrum. Die Eidgenossenschaft hat im Jahr 2014 für die Dauer von 15 Jahren zwei Gebäude und das umliegende Terrain gemietet. Zurzeit werden diese Räume im Rahmen einer Notbelegung mit rund 260 Schlafplätzen belegt. Die baulichen Anpassungen für die Erhöhung der Anzahl Schlafplätze auf 336 sind in Planung und werden im nächsten Jahr realisiert. Für die Erweiterung zu einem Verfahrenszentrum mit total 480 Schlafplätzen und 189 Arbeitsplätzen werden zusätzlich drei Bürogebäude und zwei Neubauten, sogenannte Modulbauten, benötigt. Eine Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass dies die wirtschaftlichste Lösung ist. Die beiden Neubauten werden auf dem bereits gemieteten Grundstück erstellt.
Der Gesamtkredit beläuft sich auf 27,8 Millionen Franken, bestehend aus dem Verpflichtungskredit "Zivile Bauten Boudry" von 22,6 Millionen und dem Verpflichtungskredit "Zumiete" von 5,2 Millionen Franken.
Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" besteht zum einen aus dem Kredit "Vernier" in der Höhe von 16,8 Millionen Franken für den Neubau von 32 Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Genf. Der geplante Neubau mit diesen 32 Dienstwohnungen ist Teil des Konzeptes Wohnbauten der Grenzwachtregion VI in Genf. Dieses sieht vor, die Dienstwohnungen mittelfristig an strategisch wichtigen Orten zu konzentrieren und damit die Einsatzbereitschaft zu erhöhen sowie die Bewirtschaftungskosten zu senken.
Durch die Übernahme der Personenkontrolle am Flughafen Genf hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeit des Grenzwachtkorps rechts der Rhone in den Raum Flughafen Genf verschoben. Die in Vernier in der Nähe des Flughafens gelegene bundeseigene Parzelle bietet für die vorgesehene Standortkonzentration die richtigen Voraussetzungen. Auf der Parzelle befinden sich heute schon fünf bundeseigene Gebäude mit Dienstwohnungen des Grenzwachtkorps. Die 32 Etagenwohnungen mit maximal 93 Quadratmetern Nettogeschossfläche sowie die zugehörigen Nebenräume und Garagen sollen für die Unterbringung von Grenzwächtern, primär solchen mit Familie, zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Wohnungen entspricht dem Standard für Dienstwohnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung. Mit der Einbindung des Projektes in das Konzept Wohnbauten der Grenzwachtregion VI kann ein wichtiger Beitrag zur Optimierung des Immobilien-Portfolios des Zolls geleistet werden. Die Konzentration einer grossen Zahl von Wohnungen an einem Ort und die Aufgabe von unwirtschaftlichen Standorten wirken sich positiv auf die Unterhaltskosten aus. Ungünstig gelegene Immobilien und betrieblich nicht mehr notwendige Immobilien links der Rhone sollen nach Fertigstellung der neuen Wohnungen abgestossen werden.
Weiter geht es um den Kredit "Mittelhäusern, Sanierung und Erweiterung Hochsicherheitsanlage im Veterinärbereich" und um die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes für das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in der Höhe von insgesamt 35,2 Millionen Franken. Zur betrieblichen Optimierung und zur Verbesserung der Biosicherheit werden neue Probenannahme- und -aufbereitungslabors ausserhalb des Hochsicherheitstraktes erstellt. Die Verwaltung, die Sitzungszimmer, die Cafeteria und die Sanitätsräume werden neu in einem Annexbau untergebracht.
Der Hochsicherheitstrakt des IVI untersteht den Vorschriften und Anforderungen der höchsten Biosicherheitsstufe im Veterinärbereich. Dies bedeutet unter anderem, dass die Hülle dieses Traktes hermetisch gegen die Aussenwelt abgeschlossen sein muss. Dieser Hochsicherheitstrakt muss jederzeit einsatzbereit bleiben, damit im Seuchenfall die notwendigen Arbeiten stattfinden können. Daher werden die Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb erfolgen. Die im Jahre 1992 vom IVI bezogenen Anlagen wurden von internationalen Expertinnen und Experten auf Betriebs-, Bauwerks- und Sicherheitsrisiken überprüft. Die entsprechenden Empfehlungen, die Notwendigkeit der Erneuerung von Anlagen, die gewachsenen Aufgaben des IVI - das heisst eine grössere Anzahl von Forschungsprojekten mit Zoonosen - sowie die Erfahrungen aus den letzten Seuchenausbrüchen sind in diesem Projekt berücksichtigt.
Weiter geht es um einen Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" in der Höhe von 100 Millionen Franken, welcher bauliche Massnahmen in den Bereichen Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken beinhaltet. Sämtliche nichtplanbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe, die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen und baulichen Anpassungen, die Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden, Vorstudien und Vorabklärungen sind hier enthalten. Aus diesem Rahmenkredit werden auch Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Zu diesem Immobilienportfolio gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen wie eingangs erwähnt, dem Bundesbeschluss mit den Verpflichtungskrediten in der Höhe von 27,8 und 152 Millionen Franken zuzustimmen.