Engler Stefan · Ständerat · 2016-09-20
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Die Frage, die sich stellt, ist, ob in der schweizerischen Versicherungslandschaft eine Lücke besteht, wenn Erdbeben nicht versichert sind. Je nachdem, wie man das Erdbebenrisiko bewertet und die Faktoren Eintretenswahrscheinlichkeit und Tragweite gewichtet, kann man durchaus zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen.
Ich lege eine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied des Vorstandes der kantonalen Gebäudeversicherungen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen sind sich in dieser Frage auch nicht einig. Allerdings anerkennen sie eine hier bestehende Versicherungslücke und würden auch Hand bieten für eine gesamtschweizerische Lösung, welche eine Erdbebenversicherung einführen würde. Man ist sich allerdings in der Konferenz uneinig, auf welche Art und Weise das geschehen soll. Eine Lösung à la Suva, also eine eidgenössische Versicherung nach dem Vorbild der Suva, wird aber abgelehnt, auch weil sich damit alle Fragen der Abwicklung, der Einschätzungen von Schäden und der Auszahlungen nicht bedürfnisgerecht lösen liessen.
Gegenwärtig kennen 17 Kantone mit obligatorischen Gebäudeversicherungen einen gemeinsamen Erdbebenpool, aus dem freiwillig Beiträge für Gebäudeschäden im Erdbebenfall ausgerichtet würden. Pro Jahr stünden für zwei Ereignisse je 2 Milliarden Franken zur Verfügung. In gewissen Landesteilen wäre das womöglich sogar ausreichend. Doch bei einem Erdbeben in einer Grossstadt - Basel wird jeweils als Beispiel dafür genannt - würden diese Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um eine adäquate Deckung der Schäden erreichen zu können. Der Kanton Zürich kennt noch eine Besonderheit: Er hat die Möglichkeit über die Gebäudeversicherung geschaffen, auch das Erdbeben als Schaden zu versichern, und entsprechend sind für den Kanton Zürich grössere Deckungen vorgesehen.
Wie gesagt, im Falle eines grossflächigen Schadenbildes würden diese 2 Milliarden Franken aus dem freiwilligen Solidaritätspool nicht ausreichen, und entsprechend verstehe ich auch, dass diese Standesinitiative gerade aus dem Kanton Basel-Stadt stammt. Ich bin aber überzeugt, dass jede Erdbebenversicherung, wie immer man sie auch ausgestalten möchte, auf verschiedene Pfeiler abgestützt werden müsste, wenn sie einen angemessenen Versicherungsschutz erreichen wollte. Zwingend wäre ein Obligatorium für alle Hauseigentümer. Das würde die Solidargemeinschaft unter den Hauseigentümern begründen, was die Prämienhöhe abfedern könnte. Nebst den Versicherungsleistungen auch der Privatassekuranz, den Prämien der Hauseigentümer und einem Selbstbehalt der Betroffenen müssten auch Beiträge der öffentlichen Hand beigesteuert werden, damit ein adäquater Versicherungsschutz geleistet werden könnte. Bei der Prämienhöhe müsste schliesslich die Prämie für die Erdbebendeckung in einem angemessenen Verhältnis zu jener für einen Feuerschaden oder für einen Elementarschaden festgelegt werden. Entsprechend gibt es bei einer solchen Versicherungskonstruktion dann schon auch Grenzen der Verkraftbarkeit der Prämien der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Bei der Lösung anhand einer eidgenössischen Versicherung à la Suva - ich sehe das überhaupt nicht - glaube ich nicht, dass sich dafür eine Mehrheit bei einer Verfassungsabstimmung erreichen liesse. Mit einer zweiten Variante, auf die Kollege Fournier mit seiner Motion hinzielt, wird vorgeschlagen, die Erdbebenversicherung nicht in der Bundesverfassung zu regeln, sie aber durch die Kantone im Rahmen eines Konkordates einführen zu lassen. Für die Kantone, die über eigene Gebäudeversicherungen verfügen, wäre der Schritt auch nicht mehr sehr gross. Der kantonale Gesetzgeber müsste lediglich die Versicherungsdeckung auf die Erdbeben ausweiten und so dieses zusätzliche Risiko durch die Gebäudeversicherungen abdecken lassen. Für die Kantone, die über keine obligatorische Gebäudeversicherung verfügen, die sogenannten Gustavo-Kantone, müssten - neben dem Angebot der Privatassekuranz, die heute schon Versicherungsdeckung für Erdbeben anbietet - angemessene Rückversicherungsmöglichkeiten geschaffen werden, gegebenenfalls im Rahmen einer solidarischen Rückversicherung über alle Kantone.
Für mich sprechen mehrere Gründe für eine solche Lösung unter dem Regime der Kantone. Ich habe die Frage der Aufnahme und Abwicklung von Schäden bereits angesprochen. Die Lösung gäbe auch die Möglichkeit, eine solche Versicherung auf die speziellen Verhältnisse in den Kantonen ausrichten zu können. Das sind für mich Gründe, die mehr für eine Konkordatslösung sprechen.
Kollege Rieder hat vom Prinzip Hoffnung gesprochen. Es ist ebenso viel Hoffnung damit verbunden, wenn er glaubt, dass eine eidgenössische Erdbebenversicherung, verankert in der Bundesverfassung, in einer Verfassungsabstimmung leichtes Spiel hätte. Ich möchte sehen, wer sich dann dafür wehren würde. Der Kanton Basel-Stadt alleine würde das wahrscheinlich nicht stemmen können, dafür eine Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu gewinnen.
So gesehen glaube ich, dass es zweckmässiger und zielgerichteter ist, auf die Strategie des Konkordates zu setzen. Natürlich braucht es jetzt einen Schub, den die Kantone nun [PAGE 729] auslösen müssen, um zu einer Verständigungslösung zu kommen. So gesehen halte ich es für einen klugen Antrag unserer Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben, die Motion Fournier aber am Leben zu erhalten, um damit auch gegenüber den Kantonen zu signalisieren: Ja, es gibt ein gesellschaftliches Empfinden, welches den Versicherungsschutz bei Erdbeben heute als unzureichend betrachtet. Die Kantone sind entsprechend zu ermuntern, basierend auf dem Modell der obligatorischen Gebäudeversicherungen eine Versicherungslösung zu konstruieren.