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Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-09-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-20

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin nach wie vor - schon seit rund vierzig Jahren - in der Versicherungswirtschaft tätig. Ich habe nach wie vor Kunden und stelle dort fest, dass das Bedürfnis nach einer Erdbebendeckung in den letzten fünf, sechs Jahren massiv gestiegen ist. Ich bin auch in der Delegation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Verhandlung mit den sogenannten Gustavo-Kantonen bzw. Leiter der Delegation für das Fürstentum Liechtenstein. Ich erinnere Sie daran, dass natürlich auch bei der Elementarschadenversicherung zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein die Deckung entsprechend ausgeweitet wird.

Es gibt im Prinzip zwei Varianten, und beide haben eigentlich das gleiche Ziel. Ich teile die Meinung von Herrn Kollege Engler, wenn er in Bezug auf eine Bundeslösung grösste Bedenken hat, weil wir dort natürlich für die Einführung eines Obligatoriums ein zweifaches Mehr erzielen müssen, nämlich das Volksmehr und vor allem das Ständemehr. Hier stellt sich dann die Frage nach der Solidarität derjenigen Kantone, die nicht unbedingt in einem Erdbebengebiet liegen. Es fragt sich, ob sie dann ebenfalls ihre Zustimmung geben würden. Es ist durchaus möglich, dass wir ein Volksmehr erhalten würden, aber dass dann das fehlende Ständemehr zum Scheitern der ganzen Vorlage führen würde. Das ist nicht ganz unproblematisch.

Ich gebe klar der Motion Fournier den Vorzug, eben aus dieser Problematik des Ständemehrs heraus, das erzielt werden muss und bei dem ich Probleme sehe. Die Konkordatslösung ist meines Erachtens eine Lösung, die einerseits mit den kantonalen Gebäudeversicherern möglich ist, aber andererseits auch mit den Privatversicherern. Ich frage mich allerdings, ob diese Konkordatslösung auch dann möglich sein könnte, wenn nicht alle Kantone zustimmen würden. Könnte also eine Konkordatslösung eingeführt werden, wenn beispielsweise die 17 oder 18 Kantone, die bereit wären, hier mitzumachen, sich bereiterklären würden, diese Versicherung einzuführen? Und bei den anderen, die halt nicht dabei wären, müsste man sagen: "So what?" Es ist halt dann so. Sie hätten natürlich auch die entsprechenden Nachteile zu tragen.

Zur Frage der Abwicklung, Herr Engler hat sie ebenfalls schon angesprochen: Ich glaube, die Fähigkeit, derartige Schäden abwickeln zu können, bedingt ein bestimmtes Know-how, vor allem vor Ort. Dieses Know-how ist bei den kantonalen und privaten Gesellschaften vorhanden. Der Bund müsste im Prinzip auf irgendeine Art und Weise dieses Know-how zuerst aufbauen, und es wäre wahrscheinlich mit äusserst grossen Schwierigkeiten verbunden, zu erreichen, dass diese entsprechenden Schäden auch vernünftig und zeitgerecht abgewickelt werden könnten.

Herr Germann, der jetzt gerade nicht mehr hier ist, hat seine Sicht der Dinge aus der Optik des Vorstandes des Hauseigentümerverbandes dargelegt. Ein Obligatorium - das kann man sagen -, wenn es dann wirklich kommen würde, wäre wesentlich günstiger als die privaten Lösungen, die heute bereits angeboten werden, weil eben das Risiko über wesentlich grössere Teile unseres Landes verteilt werden kann. Aber Herr Germann hätte auch noch ein anderes Interesse: Er ist auch Verwaltungsratspräsident einer Bank! Jetzt geht es auch um die Frage: Wie wird ein Realkredit - also konkret eine Hypothek - dann rückfinanziert, wenn das Haus nicht mehr stehen würde? Der Abschreiber bei den Banken würde in Milliardenhöhe liegen, darüber müssen wir uns im Klaren sein, weil die starke hypothekarische Belastung, die wir in der Schweiz haben, dazu führen würde, dass die geschädigten Personen dieser Liegenschaften die finanziellen Mittel gar nicht mehr hätten, um entsprechend die Zinsen tilgen zu können, geschweige denn die Amortisationen wahrzunehmen! Darum haben auch die Banken in der letzten Zeit ein grösseres Interesse bekundet, dass die Erdbebendeckung im Rahmen ihrer Gebäudeversicherung, egal ob das der Kanton ist oder ob das Private sind, künftig mitversichert wird, weil sie natürlich diese Sicherung des Realkredites im Auge haben und sehen, welche Probleme dann für ihre Banken bestehen könnten. Das Projekt ist sehr weit fortgeschritten. Die ganze Finanzierung, die Beteiligung des Bundes, Form und Organisation der Schadenabwicklung: Das alles ist eigentlich pfannenfertig, ich habe diese Dokumentation bei mir. Das Projekt könnte eigentlich relativ rasch umgesetzt werden.

Darum möchte ich Sie bitten, diesen zweiten Weg zum Ziel zu verfolgen, nämlich die Stärkung der Motion Fournier. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr und ihr Präsident, Herr Gobbi, versuchen jetzt noch einmal, die Wirkung der Motion Fournier zu intensivieren, um unter den Kantonen eine entsprechende Lösung zu finden. Dann könnte das Projekt, in welchem auch die Bundesanteile und die Höhe der Selbstbehalte sowie der Prämien festgelegt würden, relativ rasch umgesetzt werden. Das würde wesentlich schneller zum Ziel führen, als wenn man dann über eine Verfassungsänderung - mit doppeltem Risiko! - im Nachhinein eine entsprechende Lösung erarbeiten müsste.

Darum tendiere ich heute dazu, diese Standesinitiative Basel-Stadt, die den ersten Weg zum Ziel beschreiten möchte, abzulehnen. Die Ablehnung gibt dann auch einen bestimmten Druck auf die Kantone, der Lösung Fournier zuzustimmen. Wenn es noch zwei, drei Kantone geben sollte, die nicht mitmachen möchten, könnte das Konkordat nach meiner Auffassung auch von den restlichen Kantonen eingeführt werden.

Aus diesen von mir dargelegten Gründen werde ich deshalb der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge geben.