Hadorn Philipp · Nationalrat · 2016-09-21
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Ja, Kollege Burkart hat Recht: Die Vorlage hat ein Preisschild, im Moment sind es wohl etwa 650 Millionen Franken, für die in die Bundeskasse gegriffen wird.
Zwei Differenzen liegen noch vor. Der Ständerat hat der Mehrheit dieses Rates bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht. Die recht schamlosen Vertreter der Strasseninteressen schaffen es ausser bei zwei Differenzen, alles Erwünschte zu erhalten: Die 400 Millionen Franken aus der Autoimportsteuer sind von allfälligen Spar- und Abbauprogrammen nicht betroffen; anstelle der erforderlichen Erhöhung des Benzinpreises um 12 Rappen gibt es nun nicht einmal die vom Bundesrat pragmatisch vorgeschlagene Erhöhung um 6 Rappen, sondern lediglich eine um 4 Rappen.
Jetzt liegt bei Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g noch die Differenz vor, welche sich um das Wörtchen "maximal" dreht. Eine Zweckbindung von 10 Prozent der Mineralölsteuer entspricht etwa 250 Millionen Franken. Das Wort "maximal" bedeutet, dass im Falle von Ausgabenreduktionen, also von Sparprogrammen, der Anteil für die Strasse verringert werden könnte. So hätte das Parlament die Möglichkeit, im Bedarfsfall auch in diesem Bereich die Ausgaben zu reduzieren, um allfällige finanzpolitische Ziele, beispielsweise auch die Vorgaben der Schuldenbremse, zu erreichen. Bereits die gegenwärtige NAF-Vorlage reisst wie gesagt ein Loch von 650 Millionen Franken in die Bundeskasse. Das ist ein beachtliches Loch.
Bei der NAF-Vorlage darf es nicht darum gehen, den öffentlichen gegen den Individualverkehr oder den Schienen- gegen den Strassenverkehr auszuspielen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Stabilisierungsprogramm verlangt Reduktionen, über die in Kürze im Ständerat und später auch bei uns gestritten wird. Sparprogramme zu verlangen, aber dann derart grosse Spielräume zu verschenken, das scheint mir leichtsinnig und auch ein bisschen scheinheilig. Ein nächstes Sparprogramm des Bundes könnte nicht mit Geldern beider Verkehrsträger umgesetzt werden, sondern nur mit Bahngeldern aus diesen Bereichen. Das geht nicht und hätte für unser gesamtes Verkehrssystem schwere, nachteilige Folgen. Auch der gestalterische Spielraum würde massiv eingeengt, und das würde zu schweren, unerwünschten Folgen führen.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Allemann Folge zu geben und damit zugleich ein Minimum an Augenmass und die Budgethoheit des Parlamentes zu wahren.
Beim zweiten Minderheitsantrag geht es darum, die Einnahmen auf der Basis der Teuerung erhöhen zu können. Dies gibt es bereits in vielen anderen Bereichen. Das soll und darf sicherstellen, dass bei einer Teuerung der wertmässige Anteil der Steuer mit steigt. Die vorliegende Formulierung ist sinnvoll, sie gibt in Teuerungssituationen den erforderlichen Spielraum, damit Projekte trotzdem realisiert werden können. Der Antrag der Minderheit Candinas beinhaltet mit der Variante Ständerat übrigens zwei Hemmschwellen für eine teuerungsbedingte Anpassung der Steuer: erstens die erwähnte Kann-Formulierung, und zweitens muss der teuerungsbedingte Anstieg des Baupreisindexes mindestens 3 Prozent betragen.
Wir alle werden bei den Diskussionen um das Stabilisierungsprogramm über die daraus resultierende Destabilisierung staatlicher Leistungen klagen. Staatliche Leistungen, welche von Sparprogrammen betroffen sind, würden wohl auch Bereiche betreffen, die wir persönlich kennen, bei denen wir den Eindruck haben, gerade diese müssten geschützt werden. Schaffen wir doch nicht noch zusätzliche Instrumente, welche uns zwar zum Teil noch nicht jetzt, aber in wenigen Jahren ganz bestimmt schwere Probleme bescheren und faktisch das Parlament ein wenig entmündigen würden.
Die SP-Fraktion wird die beiden Minderheiten unterstützen. Nehmen doch auch Sie diese finanzpolitische Verantwortung wahr. Tun Sie das Gleiche, damit wir in Zukunft hier im Parlament Entscheidungen treffen können.