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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass die Frau Nationalrätin auf die Touristen verwiesen hat. Denn da liegt genau der Unterschied zu anderen Strecken, bei denen eben die Güterverkehrsverlagerung im Vordergrund steht. Beim Autoverlad ist es klar so, dass es hier um die Verkürzung der Strecke geht. Im Fokus steht der Personenverkehr. Deshalb hat das Parlament im Rahmen von Fabi klar gesagt: Es muss Gleichbehandlung von Autoverlad und Personenverkehr geben. Denn es geht beim Autoverlad um Privatfahrzeuge. Im Februar 2014 hat man das mit Fabi so festgelegt.

Es ist deshalb so, dass gemäss Gesetz für den Autoverlad dieser Deckungsbeitrag anfällt. Würde man darauf verzichten, hätte die betroffene Infrastrukturbetreiberin etwa 6,5 Millionen Franken weniger Einnahmen pro Jahr. Es würde die Infrastrukturbetreiber treffen. Das wäre eigentlich unfair. Insofern steht eben nicht die Güterverlagerung im Vordergrund, und insofern ist das auch nicht vergleichbar mit der rollenden Landstrasse und anderen Güterverkehrsanordnungen. Hier geht es wirklich nur um schnelleren Transport für die Personenwagen. Deshalb muss es hier eine Gleichbehandlung mit dem motorisierten Individualverkehr geben.

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