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Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-09-21

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung, und die Fronten sind bis jetzt verhärtet. Die zwei verbleibenden Differenzen sind im Vergleich zur gesamten Vorlage zwar nicht mehr essenziell. Dennoch geht es um grundsätzliche staats- und finanzpolitische Fragen.

Mit der Streichung des Wortes "maximal" in Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g der Bundesverfassung will die Mehrheit der Kommission im Gegensatz zum Ständerat auf jeglichen finanzpolitischen Spielraum verzichten. Der Strassenbau soll also nach Ansicht der Mehrheit als einziger Bereich des Bundes von Sparprogrammen komplett verschont bleiben. Eine Reduktion der Beiträge aus der allgemeinen Bundeskasse an den NAF wäre damit nicht mehr möglich, auch nicht, wenn der NAF über ausreichende Reserven verfügen würde und in anderen Bereichen die Mittel dringend gebraucht würden.

Bei der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) ist in der Bundesverfassung festgelegt, dass dem Fonds "höchstens zwei Drittel des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe" zugewiesen werden. Damit ist mit in absoluten Zahlen einer Milliarde Franken ein sehr grosser Handlungsspielraum definiert, von welchem beim aktuellen Stabilisierungsprogramm auch Gebrauch gemacht wird. [PAGE 1463]

Fügen wir diesen Zusatz "maximal" ein, sprechen wir bei der Strasse von einem Finanzspielraum von insgesamt 250 Millionen Franken. Das ist das Mindeste, was wir Grünliberalen verlangen. Die rechtsbürgerlichen Finanzpolitiker beklagen sich zu Recht - zusammen mit uns - immer wieder über zu viele gebundene Ausgaben. Genau bei dieser Differenz hätten Sie nun die Möglichkeit, weniger Ausgaben fix zu binden. Ich bitte Sie, hier finanzpolitisch konsequent zu sein und die Minderheit und damit die Version des Ständerates zu unterstützen.

Den mehr oder weniger automatischen Teuerungsausgleich bei der Mineralölsteuer, den die Minderheit in Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes fordert, lehnen wir hingegen ab. Auch wenn damit dem Bundesrat ein Mittel gegeben würde, um die Autofahrer mit höheren Mineralölsteuern stärker zu belasten, gewichten wir grundsätzliche Überlegungen stärker. Wir Grünliberalen wollen die Kompetenz für Steuererhöhungen dem Parlament überlassen und nicht dem Bundesrat. Wir unterstützen hier deshalb die Mehrheit.

Das mit dem NAF nun neu definierte Infrastrukturfinanzierungssystem für Nationalstrassen ist für uns höchstens eine Übergangslösung und muss ohnehin in absehbarer Zeit durch ein neues System ersetzt oder zumindest umgebaut und ergänzt werden, dann nämlich, wenn ein grosser Teil der Autos elektrisch und wohl zudem selbstfahrend unterwegs ist. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer fallen allmählich weg, die Strasseninfrastruktur kann wesentlich effizienter genutzt und mehr Verkehr auf derselben Fläche abgewickelt werden. Eine intelligente Verkehrslenkung und eine verursachergerechte Verkehrs- und Infrastrukturfinanzierung über ein Mobility-Pricing bleiben deshalb unser klares Ziel. Wer Verkehrsinfrastruktur benutzt, soll verbrauchs- und zeitabhängig dafür bezahlen. Das ist für uns selbstverständlich.

Wir Grünliberalen vermissen in dieser Vorlage das Augenmass. Dieses ging unter dem Eindruck der, wie wir heute wissen, chancenlosen Milchkuh-Initiative in beiden Räten verloren. Dass der Ständerat vor diesem Hintergrund bei der verbleibenden Differenz im Mineralölsteuergesetz nicht zumindest einen halben Schritt zurück gemacht hat, verstehen wir nicht. Jährlich über 600 Millionen Franken aus der Bundeskasse für den Strassenbau abzuzweigen und im Gegenzug die Autofahrer nur gerade mit 4 zusätzlichen Rappen pro Liter Benzin zu belasten ist unverantwortlich. Wenn nun auch die beiden noch offenen Differenzen nicht in unserem Sinne herauskommen, werden wir Grünliberalen die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.