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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Wenn jemand eine Busse bekommt, hat er einen Blödsinn gemacht und irgendeine Regelvorschrift verletzt. Dann kann man doch nicht sagen, dass das eine Steuer ist! Wer Blödsinn macht, der muss halt sanktioniert werden.

Und hier liegt das Problem: Die Kantone sind dafür zuständig, darüber zu entscheiden, wie sie mit dem Bussengeld umgehen. Ob es aus dem Verkehr oder aus einem anderen Bereich kommt - es untersteht der kantonalen Hoheit. Die Kantone bestimmen, ob Busseneinnahmen zweckgebunden verwendet werden; vom Bundesrecht her ist das möglich. Aber ich kenne kein kantonales Parlament, das so entschieden hätte. Gerade am 22. August gab es im Zürcher Kantonsrat eine Abstimmung über einen fast identischen Vorstoss, wie Sie ihn hier eingereicht haben. Er wurde mit 107 zu 59 Stimmen, also überaus deutlich, abgelehnt.

Das ist genau das, was man tun kann. Es ist Sache der kantonalen Parlamente, über mögliche Zweckbindungen zu entscheiden; der Bund hat hier gar nichts zu sagen. Es ist also Sache der Kantone; alles andere wäre eine Einmischung in die föderale Struktur unseres Landes.