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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Aus unserer Sicht ist diese Motion unnötig; man kann sie ablehnen. Einerseits sind wir durch das Luftverkehrsabkommen gehalten, im Grundsatz EU-Recht zu übernehmen, und zwar bindend. Im Bereich der Helikopterpiloten hat das Bazl schon frühzeitig eine Ausnahme, eine sogenannte Exemption, für die über 60-jährigen Helikopterpiloten beantragt. Diese wurde unter der Bedingung genehmigt, dass es sich um gewerbsmässige Operationen handelt und sich diese Piloten häufiger einer medizinischen Untersuchung betreffend Leistungsfähigkeit unterziehen. Diese Ausnahme wurde im Dezember 2015 erneut beantragt und von der Easa als zuständiger europäischer Behörde erneut bewilligt. Sie läuft bis Anfang 2018, und wir arbeiten daran, dass dies dauerhaft als Ausnahme und somit als Abweichung vom europäischen Recht stipuliert werden kann. Insofern, glauben wir, ist das richtig.

Noch eine Hintergrundinformation: Die Alterslimite von 60 Jahren gilt für Ein-Personen-Operationen. In der Schweiz betrifft dies 27 Pilotinnen und Piloten - 27 an der Zahl. 47 Pilotinnen und Piloten sind derzeit zwischen 55 und 60 Jahre alt. Irgendwo, glaube ich, sind wir auch angesichts der Zahl möglicher betroffener Pilotinnen und Piloten in einer Situation, in der wir richtig liegen. Wir haben hier sogar viel mehr als etwa Frankreich und Italien herausgeholt, die ja auch Alpengebiet und dort Helikopterflüge haben und sich ans europäische Recht halten müssen. Für die gewerbsmässigen Einsätze, die sich in der Schweiz tatsächlich anders darstellen, haben wir Ausnahmen.

Eine weitere Ausnahme, die wir derzeit verhandeln, betrifft die Rettungsflüge; auch diesbezüglich sind Verhandlungen im Gange. Wir stossen für die Schweizer Anliegen immer auf offene Ohren und brauchen die Motion nicht.

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