Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-21
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Dieser Rat hat in der letzten Sommersession die Vorlage 15.078, "KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug", oppositionslos genehmigt. In der Zwischenzeit ist die SGK-NR ebenfalls einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sie einstimmig gutgeheissen. Allerdings hat die SGK-NR in Artikel 41 Absatz 2bis eine Differenz geschaffen, die in der SGK-NR ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt wurde. Deshalb ist es auch so, dass Artikel 41 Absatz 2bis dann auch alle anderen Änderungen, die Sie auf der Fahne sehen, begründet. Es geht also hier bei dem, was ich jetzt erläutere, um ein Konzept.
Sie können sich erinnern: Die Vorlage soll bekanntlich einerseits die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglichen. Es gibt ja derzeit zwei Pilotprojekte, nämlich eines im Raum Basel/Lörrach sowie eines im Raum St. Gallen/Liechtenstein. Andererseits wird bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz oder in einem EU-Staat oder in Island oder Norwegen versichert sind, neu geregelt, dass bei einer stationären Behandlung in der Schweiz höchstens der Tarif des Kantons übernommen wird, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben.
Im Gegensatz zum Ständerat will nun der Nationalrat diesbezüglich jedoch die Kantone ausdrücklich verpflichten, für den kantonalen Anteil aufzukommen. In der Vernehmlassung zu dieser Vorlage haben die Kantone diese Verpflichtung abgelehnt. Die SGK-NR begründet diese Anpassung jedoch damit, dass die Kantone die Steuereinnahmen, insbesondere die Quellensteuereinnahmen der fraglichen Personen, erhalten und deshalb auch für die Kosten aufkommen sollen, die diese Personen allenfalls verursachen. Die Kantone werden also verpflichtet, ihre Kostenanteile für die stationären Spitalleistungen dieser KVG-Versicherten zu übernehmen, wie das gemäss Artikel 49a KVG bei allen Versicherten der Fall ist. Es geht also letztlich auch um eine rechtsgleiche Behandlung aller Versicherten unter dem KVG, die hier von der SGK-NR und vom Nationalrat angestrebt wird. Die Kosten dürften sich jährlich auf etwa insgesamt 23 Millionen Franken belaufen. Zum einen sind das 11 Millionen Franken für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und ihre Familienangehörigen, dann kommen noch 12 Millionen Franken für Rentner und ihre Angehörigen dazu.
Diese Änderung wurde im Nationalrat mit 180 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die SGK Ihres Rates hat sich mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat angeschlossen. Ausschlaggebend waren die deutlichen Stimmenverhältnisse. In der SGK des Nationalrates war das einstimmig, es gab auch keine Minderheit, die im Nationalrat vertreten wurde. Im Nationalrat, das habe ich bereits gesagt, wurde die Änderung mit 180 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ausschlaggebend war heute früh in der Differenzbereinigungssitzung der SGK Ihres Rates auch die Nachvollziehbarkeit der materiellen Begründung, dass nämlich einerseits die Kantone die Steuereinnahmen der besagten Personen erhalten und dass auch eine rechtsgleiche Behandlung aller Versicherten unter dem KVG erreicht werden soll.
Wir haben natürlich, nachdem wir ja Standesvertreterinnen und -vertreter sind, die Frage auch aus Sicht der Kantone diskutiert. Sie haben gehört, dass sich diese in der Vernehmlassung anders geäussert haben. Die Kantone haben aber gegen diese Änderung nicht opponiert. Die SGK des Nationalrates hat nämlich in ihrer Medienmitteilung vom 19. August 2016 klar festgehalten, dass sie die Kantone verpflichten will, bei stationären Behandlungen für den kantonalen Anteil aufzukommen. Die Kantone haben sich nach der Publikation dieser Absicht nicht mehr vernehmen lassen.
Ich bitte Sie namens der SGK Ihres Rates, dem Nationalrat zu folgen.