Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21
Wortprotokoll
Die CO2-Verordnung ist, glaube ich, seit sie besteht, immer wieder in der Kritik. Wir haben sie ja auch schon mehrmals angepasst. Wir haben wegen dieser Kritik aber auch die OECD mit einer Analyse beauftragt, Herr Nationalrat. Das ist noch spannend; ich weiss nicht, ob Sie den wissenschaftlichen Bericht der OECD vom November 2015 kennen, also einer doch namhaften Organisation. Sie hat geschrieben, die Befreiung von der CO2-Abgabe, die wir heute hätten, sei ineffizient und verzerrend. Sie empfiehlt daher weitere Einschränkungen. Sie findet also im Gegensatz zu Ihnen unseren Ansatz bereits ineffizient und verzerrend - okay, man kann natürlich auch das diskutieren, aber es ist immerhin die OECD.
Sie können sich in die Vernehmlassungsvorlage vertiefen, dort ist die Abgabebefreiung modifiziert. Wir haben auch dort neu das Kriterium der Abgabelast zur Rückverteilung, das massgebend sein soll. Das ist eigentlich ein Input, den wir von der Wirtschaft erhalten haben. Wir möchten aber auch ein Intensitätsziel zur Steigerung der Effizienz haben. Deshalb hören wir uns jetzt an, was die Wirtschaft zu diesem Vorschlag sagt. Selbstverständlich ist dann nachher auch das Parlament frei, diese Kriterien zur Verbesserung des Systems zu begutachten.
Einfach nochmals - ich muss das immer wieder betonen, weil Anhang 7 stets kritisiert wird -: Das Gesetz, also der Gesetzgeber, hat den Bundesrat verpflichtet, die befreiungsberechtigten Wirtschaftszweige aufzulisten. Das müsste sonst halt im Gesetz anders konzipiert werden. Ich weiss, das ist bürokratisch, aber das Gesetz verlangt von uns, die befreiungsberechtigten Zweige aufzulisten. Deshalb verfolgen wir den Ansatz, dass neu nicht mehr auf die Branche oder den Zweig geschaut werden soll, sondern dass auf die CO2-Abgabelast, auf die Intensität geschaut werden soll - dann spielt eigentlich die Zugehörigkeit zur Branche keine Rolle mehr.
Das andere, was Sie erwähnt haben, also die Koordination bei der Befreiung von der KEV und der CO2-Abgabe, haben wir ja auch diskutiert. Das ist derzeit nicht glücklich gelöst, aber wir werden die zwei Bereiche noch verheiraten. Im Moment sind einfach die Zielvereinbarungen zur CO2-Abgabe noch in Kraft. Wir müssen die zwei Regelungen im neuen Energiegesetz dann zu einer neuen Zielvereinbarung mischen. Da ist die Energieagentur der Wirtschaft ein guter, verlässlicher Partner. Wir haben einfach noch andere Zeitvorgaben, aber meine Leute arbeiten hier sehr eng mit der Agentur zusammen.