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Graber Konrad · Ständerat · 2016-09-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass die bestehenden Franchisen regelmässig der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst werden, und zwar insbesondere die tiefste Franchise, die "Standardfranchise", aber auch die bestehenden Franchisen.

Der Rat hat die Motion in der Frühjahrssession 2016 zur Vorprüfung unserer Kommission zugewiesen. Vonseiten der Verwaltung und der Gegner der Motion wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesrat zurzeit mit der Erarbeitung eines entsprechenden Berichtes über die Weiterentwicklung des Franchisensystems beschäftigt ist. Ein Ordnungsantrag, der verlangte, dieser Bericht sei abzuwarten und die Motion zu sistieren, wurde aber abgelehnt. Die Mehrheit Ihrer Kommission wollte einen Entscheid heute und damit erreichen, dass sich der Bericht des Bundesrates und die allfällige Neuausrichtung des Franchisensystems in der vom Motionär gewünschten Richtung entwickeln. Die Mehrheit der Kommission will also, dass die Überarbeitung der Franchisen, wenn es dazu kommt, in die Richtung des Motionärs geht und sie nicht so ausfällt, wie es ursprünglich in einem Projekt angedacht war.

Folgende Punkte sprachen aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission für eine Annahme der Motion:

1. Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und in der Folge die Krankenkassenprämien steigen stärker an als die sich stabil verhaltenden Franchisen. Dies führt zu einer scherenartigen Auseinanderentwicklung von Kosten und Franchisen.

2. Mit einer Anpassung der Franchisen können ein höheres Kostenbewusstsein und ein anderes Konsumverhalten bezüglich Gesundheitsdienstleistungen erwirkt werden, was zu tieferen Gesundheitskosten führen dürfte. Ich glaube, es ist ein zentrales Anliegen, dass neben der Altersvorsorge 2020 auch die Gesundheitskosten wieder ins Rampenlicht kommen. Ich nehme an, dass dann auch mit der Gesundheitspolitik 2020 weitere Massnahmen ergriffen werden. Mit diesen Massnahmen können Bagatell- und Mehrfachuntersuchungen in der Folge verhindert oder reduziert werden.

3. Die Eigenverantwortung und Selbstverantwortung können mit einer Zustimmung zu dieser Motion gestärkt werden. Die Wahlfreiheit wird nicht eingeschränkt.

Das sind die drei Punkte, die dazu geführt haben, dass die Kommission mehrheitlich für die Annahme der Motion war.

Eine Minderheit wehrte sich gegen diesen punktuellen Eingriff, der erfolgen soll, ohne dass der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Bericht abgewartet wird, und plädierte für eine Gesamtschau. Doch, wie gesagt, die Kommission war der Ansicht, man wolle den Bericht auch beeinflussen, indem er in die vom Motionär aufgezeigte Richtung gehen soll.

In Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, welche die Motion mit 8 zu 4 Stimmen angenommen hat, empfehle ich Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen.