Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-09-21
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Ich danke vorab dem Bundesrat für die detaillierten Ausführungen in seiner Stellungnahme. Die umfassenden Erklärungen zeigen deutlich, dass es sich beim Inhalt dieser Motion keineswegs um ein Bagatellthema handelt. Dies hat sich auch in den Diskussionen unserer vorberatenden Kommission bestätigt.
Ich bin mit der Feststellung des Bundesrates absolut einverstanden, dass die Kosten der Krankenversicherung deutlich rascher steigen als die Löhne und notabene auch deutlich rascher als die Renten. Neben den stetig steigenden Gesundheitskosten - Stichworte Demografie, medizinisch-technischer Fortschritt, Angebot-und-Nachfrage-Verhalten - hat auch die Prämienverbilligungspolitik der Kantone, deren Beitrag nicht mehr an den Bundesbeitrag gekoppelt ist, einen Einfluss auf das verfügbare Einkommen. Die Prämienverbilligungsbeiträge haben auf dem Niveau von 2010 mit rund 4 Milliarden Franken stagniert, wobei die Kantone ihre Beiträge zwischen 2010 und 2014 gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik betreffend die obligatorische Krankenversicherung um rund 12 Prozent gekürzt haben. Stellen wir die Nominallohnerhöhung der Entwicklung des verfügbaren Einkommens gegenüber, stellen wir gemäss der gleichen Quelle fest, dass die Nominallöhne über den Zeitraum 1996 bis 2013 - Herr Stöckli hat darauf hingewiesen - um knapp 23 Prozent und das verfügbare Einkommen um 37 Prozent gestiegen sind.
Unabhängig von diesen Zahlenvergleichen ziehe ich eine andere Schlussfolgerung. Warum? Vor einigen Monaten, am 1. Februar 2016, haben Sie, geschätzter Herr Bundesrat, zusammen mit dem Präsidenten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zur Nationalen Konferenz Gesundheit 2020 eingeladen, und dies unter dem Titel "Less is more". Dabei wurde das Thema "Überversorgung" eingehend diskutiert. Es ging vor allem um die Kernfrage, in welchen Bereichen unnötige Eingriffe vorgenommen werden, wo die dafür massgebenden Gründe liegen und wie dieses reale Problem einer Besserung zugeführt werden kann. In diesem Kontext zeigen verschiedene Studien, dass bei teilweiser Deckung der Gesundheitsausgaben durch die Krankenversicherung der Konsum von Gesundheitsleistungen steigt. Dieser Preiseffekt, der sogenannte Moral Hazard, reduziert sich aber sofort, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten, etwa durch die Erhöhung der Franchise oder des Selbstbehalts, zunimmt.
So sehe ich in einer verbesserten, aus bewusster Einsicht praktizierten Eigenverantwortung eine von sicher mehreren Möglichkeiten, überflüssige Behandlungen und unnötige Kosten stärker zu vermeiden, denn wer selbst bezahlt oder angemessen mitbezahlt, stellt die kritischeren Fragen. Diese Person fragt sich, ob fallweise ein Arztbesuch denn wirklich nötig ist oder ob das Preis-Leistungs-Verhältnis wirklich stimmt. Wenn zu einseitig nur die vielseitig gepriesene Solidargemeinschaft bezahlt, darf es, wie man im Volksmund sagen würde, dann halt schon mal öfters etwas mehr sein, und die hehren Ziele der "Less is more"-Konferenz sind dann schnell ganz, ganz weit weg. Die Folgen daraus sind evident: Es wird zu übermässigen Behandlungen und letztlich zu höheren Prämien und Abgaben führen.
Erfolgreich dagegen ankommen kann man wohl nur in kleinen Schritten. So ermöglicht eine Anpassung der Franchisen an die effektive Kostenentwicklung ein Zweifaches:
Erstens kann dadurch ein stabiles Solidaritätsniveau beibehalten und gleichzeitig eine unerwünschte wachsende Umverteilung von der jüngeren zur älteren Generation verhindert werden. Die Personengruppe der 25- bis 40-Jährigen würde aber gleichzeitig dennoch jährlich einen namhaften Solidaritätsbeitrag leisten.
Zweitens kann man durch die periodische Anpassung der effektiven Kostenentwicklung gerecht werden. So sind zum Beispiel die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit der letzten Anpassung zu Beginn des Jahres 2004 um mehr als die Hälfte angestiegen.
Zusammengefasst halte ich es wie der Bundesrat für angebracht, für die Franchisen sogenannte runde Beträge festzulegen, die während einiger Jahre stabil sind. Genau das lässt meine Motion auch zu, indem sie den Bundesrat verpflichten wird, die Standardfranchise und allenfalls die Wahlfranchisen regelmässig - das wird in der Praxis wahrscheinlich dann zielgerichtet zu gewissen Perioden führen - der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen; "zielgerichtet" in dem Sinn, dass wir hier die bewusst praktizierte Eigenverantwortung im Zentrum stehen sehen. Dabei hat der Bundesrat in der Ausgestaltung auch die notwendige Freiheit, den Handlungsspielraum, dies auch mit Blick auf eine Variante betreffend Einführung von Mehrjahresverträgen.
Die Eigenverantwortung ist und bleibt in diesem Zusammenhang das entscheidende Element. Das zeigt sich beim Nachfrageverhalten und bei den damit einhergehenden Gesundheitskosten. Seitens der Versicherten bedarf es losgelöst vom verfügbaren Einkommen einer Art Barriere, damit Gesundheitsleistungen aufgrund von Bagatellerkrankungen und anderem mehr nicht leichtfertig in Anspruch genommen werden können. Dies ist ganz im Sinne der Ausführungen betreffend die entsprechenden Ineffizienzen im erwähnten Bericht "Gesundheit 2020".
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und der zum Teil ergänzenden Bemerkungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.