Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-09-21
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen - im Volksmund die "Chauffeurverordnung" - dahingehend zu ändern, dass im Bereich der Vorschriften über die Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Pausen bei Übertretungen zuerst die Arbeitgeber dieser Chauffeurinnen und Chauffeure in die Pflicht genommen werden. Die Arbeitgeber sollen beweisen, dass sie die Arbeit so eingeteilt haben, dass ihre Angestellten die Arbeit ordnungsgemäss verrichten können, ohne dass sie die Gesetze übertreten müssen.
Die Chauffeurverordnung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 an das EU-Recht angepasst. Dabei wurde die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 46 auf 48 Stunden angehoben. Die Übernahme des EU-Rechts erfolgte aber nicht vollständig, so nicht bezüglich der Frage, wer für Verstösse gegen die Verordnung haftet. Nach wie vor wird heute in erster Linie der fehlbare Chauffeur oder die Chauffeurin und nicht der Arbeitgeber in die Verantwortung genommen. Sie wissen, dass mit dem wachsenden Leistungsdruck, gerade im Transportgewerbe, wo die Margen immens unter Druck geraten sind, der Arbeitgeber diesen Druck oft direkt an seine Angestellten weitergibt. Diese werden gezwungen, Touren zu fahren, bei denen es offensichtlich ist, dass sie nur mit einer Verletzung des Gesetzes zu bewerkstelligen sind - eine unhaltbare Situation. Übermüdung ist die Regel, und das ist eine Zeitbombe, eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und vor allem auch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Transportbranche. Das ist ein unhaltbarer Zustand - wir wissen es.
Diese Chauffeurverordnung dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Dennoch kommt ihr in den Bereichen Höchstarbeitszeit, Pausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten die Funktion des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes zu. Es ist stossend, dass in der Schweiz die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes an den Arbeitnehmer und nicht an den Arbeitgeber delegiert wird. Dies widerspricht dem allgemeinen Grundsatz des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz. Es handelt sich hier um eine Ausnahme, um eine falsche Ausnahme, weshalb sie korrigiert werden muss.
Sogar der damalige Bundesrat und UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger schrieb am 7. Juli 2010 an die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, dass die Kontrolltätigkeit so vorzunehmen sei, dass auch anhand von Betriebskontrollen die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten untersucht werde. Dem UVEK war im Jahr 2010 scheinbar bewusst und bekannt, dass das Risiko, das ich geschildert habe, latent besteht. Nur so könne verhindert werden, schrieben das UVEK und der Bundesrat, dass die Unternehmen ihre Chauffeure unter Druck setzen und ihnen zu knapp disponierte Fahrten auferlegen.
In mehreren Kantonen - in Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, St. Gallen, Obwalden und Luzern - wurden in den Parlamenten Anfragen zur Kontrolltätigkeit eingereicht. Die Auswertung ist ernüchternd ausgefallen: Nach wie vor wird diese Verordnung fast ausschliesslich über die Chauffeure durchgesetzt. Die Arbeitgeber werden weiterhin nicht in die Pflicht genommen.
Es ist stossend, dass der Bundesrat und das UVEK im Wissen um diesen Missstand nicht handeln wollen. Die Zeitbombe fährt auf unseren Strassen. Mit jedem weiteren Tag steigt das Risiko für den nächsten Unfall.
Ich bitte das Parlament, diese Ausnahme zu korrigieren und den Arbeitnehmerschutz an den Arbeitgeber zu delegieren, wie es sein sollte und wie es auch im Gesetz verankert ist.