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Landolt Martin · Nationalrat · 2016-09-21

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass unser Kommissionssprecher und Kollege Fluri bereits zur Höchstform aufläuft. Es ist eigentlich schade, dass ich ihn hier unterbrechen muss, aber ich nutze diese Unterbrechung dazu, Ihnen mitzuteilen, dass die BDP-Fraktion auf diese Vorlage eintreten und bei den wesentlichen Eckwerten der Kommissionsmehrheit folgen wird.

Als Parlament haben wir den Auftrag, den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 umzusetzen. Über diese anspruchsvolle Herausforderung wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren viel geschrieben und viel gesagt. Die Komplexität dieser Aufgabe liegt vor allem in der Tatsache, dass die damals vom Souverän gutgeheissenen Verfassungsbestimmungen in sich widersprüchlich sind: Einerseits verlangen sie beispielsweise mit den planwirtschaftlichen Kontingentierungen Änderungen, die gegen bestehende völkerrechtliche Verträge verstossen, die ebenfalls vom Souverän gutgeheissen worden sind. Andererseits haben sie gemäss Verfassungstext gesamtwirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen und würden gleichzeitig eben die gesamtwirtschaftlich äusserst wichtigen bilateralen Verträge verletzen.

Die gesetzliche Umsetzung dieser Verfassungsbestimmungen, egal in welcher Ausprägung, führt gewissermassen zwingend dazu, dass gegen irgendetwas verstossen werden muss - ausser es wäre dem Bundesrat gelungen, eine Anpassung der bestehenden Verträge zu verhandeln, was aber bis dato bekanntlich nicht der Fall ist. Auch dazu haben die Initianten ihren Beitrag geleistet, weil die ambitiöse Frist von drei Jahren für solche Verhandlungen ein Korsett bedeutet, das jeder Verhandlungspartner auf der Gegenseite für sich zu nutzen weiss.

Hinzu kommt die Erkenntnis, dass es sich bei der Europäischen Union um einen Verhandlungspartner handelt, der aktuell und in jüngster Vergangenheit mit internen Herausforderungen konfrontiert ist, die durchaus ein historisches Ausmass haben dürften. Der sogenannte Brexit gehört dabei sicherlich zu den prominentesten und schwierigsten Herausforderungen, ist aber bei Weitem nicht die einzige.

Nichtsdestotrotz müssen wir fristgerecht eine Umsetzung präsentieren, damit wir die Zeitvorgabe des Souveräns einhalten können. Die von der Kommission präsentierte Lösung ist eben eine solche Lösung. Sie ist zudem eine Lösung, die nicht gegen bestehende völkerrechtliche Verträge verstösst und damit den Standort Schweiz und seine gesamtwirtschaftlichen Interessen schützt.

Die BDP war stets der Auffassung, dass der Souverän am 9. Februar 2014 zwar den Wunsch nach einer tieferen Zuwanderung geäussert hat, aber nicht die bilateralen Verträge über Bord werfen wollte und dies auch bis heute nicht will. Es ist deshalb richtig, dass die vorliegende Lösung diese bilateralen Verträge in ihrer heutigen Form und Ausprägung anerkennt. Es steht eben auch in unserer Verfassung, dass staatliches Handeln entlang von Treu und Glauben verhältnismässig sein muss und dabei Völkerrecht beachtet werden muss. Es wird also kaum im Sinne unserer Verfassung sein, dass dieses Parlament völkerrechtliche Verträge und damit auch einen Volksauftrag bricht. Unser Eid auf die Verfassung wird kaum als Auftrag zu verstehen sein, dieses Land und seinen Wohlstand an die Wand zu fahren.

Seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative sind im Rahmen von Horizon 2020 die Forschungsprogramme mit Schweizer Beteiligung von 745 auf 300 gesunken. Solche Entwicklungen muss man sich vor Augen halten, wenn man über gesamtwirtschaftliche Interessen spricht. Solche Entwicklungen verdeutlichen, dass es in dieser Frage nicht ausschliesslich um die Senkung der Zuwanderung geht, sondern übergeordnet die Stabilität und die Glaubwürdigkeit der Beziehungen zu unseren Nachbarn auf dem Prüfstand stehen; dies gilt es heute zu deblockieren.

Stand heute entspricht der vorliegende Vorschlag deshalb der bestmöglichen Lösung. Es müssen aber weitere Schritte folgen, für die wir mehr Zeit brauchen. Es ist angesichts der heutigen Ausgangslage vernünftig und sinnvoll, schrittweise vorzugehen. So wollen wir, dass der Bundesrat weiterhin die Verhandlungen mit der EU sucht und diese intensiviert. Dieses Gesetz bedeutet nicht das Ende, sondern die Fortsetzung und die Konkretisierung der Verhandlungen.

Die BDP hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren immer wieder betont, dass es mehr als einen Versuch wert wäre, mit der EU darüber zu verhandeln, dass die Personenfreizügigkeit zwar als Grundsatz bestehen bleibt, aber in eine Bandbreite gesetzt wird, die sich an europäischen Vergleichswerten orientiert. Wenn Sie jetzt die Entwicklungen und Stimmungsbilder innerhalb der EU anschauen, dann stellen Sie fest, dass dort die Erkenntnis wächst, dass Reformbedarf besteht. Auch da hat der Brexit sicherlich einen Beitrag geleistet. Solche innereuropäischen Reformen werden aber nicht über Nacht realisiert werden können und sicher nicht auf expliziten Wunsch der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der Bundesrat muss hier aber unbedingt einhaken und Verhandlungslösungen einbringen, die allen Betroffenen gerecht werden. Es ist seit Jahrhunderten eine Stärke und eine Errungenschaft der Schweiz, dass wir stets auf Veränderungen in unserer Nachbarschaft reagiert und unsere nachbarschaftlichen Verhältnisse neu beurteilt und angepasst haben, geschickt, aber auch geduldig verhandelt haben. Nennen wir es die Souveränität des Schlauen, der die beste Lösung für sich innerhalb der internationalen Gegebenheiten sucht und nicht indem er diese ignoriert und ausklammert.

Eine weitere Forderung der BDP, die mit dem heutigen Gesetz noch nicht erfüllt wird, ist eine klärende Präzisierung der Verfassung. Diese Diskussion wird noch zu führen sein, und zwar mit dem Stimmvolk. Wer Verträge wie die Bilateralen nicht mehr einhalten oder kündigen will, der soll bitte dazu ebenfalls das Volk befragen. Auch die heute vorgeschlagene Gesetzgebung kann übrigens jederzeit über ein Referendum dem Volk zur Prüfung vorgelegt werden. Umgekehrt hat die BDP bereits vorgeschlagen, unsere bilateralen Beziehungen zur EU in der Verfassung zu präzisieren. Wir haben nicht zuletzt deshalb auch schon früh und laut über einen möglichen Gegenvorschlag zur sogenannten Rasa-Initiative nachgedacht. Wenn wir behaupten, dass uns das Stimmvolk am 9. Februar 2014 mitgeteilt hat, es wolle eine tiefere Zuwanderung, nicht aber die Kündigung der Bilateralen, dann sind wir selbstverständlich gerne dazu bereit, diese Frage dem [PAGE 1501] Stimmvolk zu stellen und den Volkswillen vom 9. Februar 2014 zu präzisieren.

Zum Schluss noch das Wichtigste: Der beste und nachhaltigste Weg zu einer tieferen Zuwanderung führt über die Förderung inländischer Arbeitskräfte, und darüber muss mit der EU nicht verhandelt werden. Hier könnte man vorwärtsmachen. Dieses Parlament hat entsprechende Vorstösse angenommen. Passiert ist wenig - viel zu wenig. Seit Jahren zwitschert man das Lied der Fachkräfte-Initiative, die inzwischen das Potenzial zum Unwort des Jahres hat: kaum Fortschritte für verbesserte Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern, keine Antworten auf die Arbeitsplatzängste der über 50-Jährigen, keine Anpassung unseres Bildungswesens an die Bedürfnisse der Wirtschaft, keine Entakademisierung entsprechender Berufsbilder! Bei allen Protesten gegen den heutigen Vorschlag zum Ausländergesetz frage ich mich, wo denn die lauten Proteste gegen den Schlendrian bei der Förderung inländischer Arbeitskräfte bleiben, denn eines ist klar: Je besser, schneller und konsequenter wir inländisches Potenzial erschliessen, desto weniger sind wir auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Ich spreche hier nicht von einem Inländervorrang light, extra-light oder ultra-light, sondern von der konsequenten Förderung inländischer Arbeitskräfte, proaktiv, nicht reaktiv.

Der heutige Vorschlag unserer Kommission ist ein erster Schritt, ein guter und wichtiger erster Schritt, den wir als Abschluss einer ersten Etappe tun sollten. Weitere Schritte müssen folgen.