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Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-21

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Artikel 121a der Bundesverfassung ist seit dem 9. Februar 2014 verbindlicher Verfassungstext, ob uns das passt oder nicht. Wir stehen daher in der Verantwortung, Sinn und Geist der Verfassung und den erkennbaren Willen der Stimmenden, die Zuwanderung zu reduzieren, umzusetzen. Eine wörtliche Umsetzung der Initiative ist nicht möglich, allein schon weil der Verfassungstext in sich nicht konsistent ist. Höchstzahlen und Kontingente sind auf die gesamtschweizerischen Interessen auszurichten.

Kontingente sind aber mit einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht kompatibel. Kontingente haben wir gegenüber den Drittstaaten, und sie sind bekanntlich für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. Als souveränes Land sind wir grundsätzlich autonom in der Umsetzung von Initiativen. Wir sind aber nicht ungebunden, weil wir völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen sind und für die Umsetzung dieser Initiative mit der EU verhandeln müssen. Die dreijährige Übergangsfrist bindet uns, nicht aber unsere Partnerin, die EU. Im Weiteren haben die bilateralen Verträge mit der EU Gesetzescharakter und sind bei verschiedenen Referenden vom Volk angenommen worden.

Wir haben nun zwischen zwei Konzepten zu entscheiden. Das Konzept des Bundesrates basiert auf einer einseitigen Schutzklausel mit Höchstzahlen und Kontingenten. Damit würde der Verfassungsartikel konsequent und wörtlich umgesetzt, was mit der Personenfreizügigkeit nicht kompatibel ist und Verhandlungen mit der EU unabdingbar macht. Den Stand der Verhandlungen mit der EU kennen wir nur insoweit, als der Bundesrat von "konstruktiven Gesprächen" spricht, was gemäss EU-Kommissionspräsident Juncker so viel heisst wie "auf keinen grünen Zweig kommen". Aus welchem Grund unser Aussenminister medial immer wieder [PAGE 1502] Optimismus verbreitete und die Verhandlungen auf gutem Weg wähnte, bleibt wohl sein Geheimnis.

Das Inländervorrang-light-Konzept der Kommission ist weit entfernt vom Verfassungsartikel, dafür kompatibel mit der Personenfreizügigkeit. Verhandlungen mit der EU werden damit obsolet. Ob damit die Zuwanderung gedämpft werden kann, hängt ganz von der Wirtschaft und von ihrem Tatbeweis ab, wenn es darum geht, den Inländervorrang umzusetzen und das inländische Potenzial auszuschöpfen.

Das praktische Funktionieren der Fachkräfte-Initiative hat in diesem Zusammenhang eine grosse Bedeutung. Dazu gibt es zwar viele Berichte, in der Praxis hat sie aber noch wenig gefruchtet. Das liegt nicht allein am zuständigen Wirtschaftsminister, sondern ebenso an den Kantonen, an den Wirtschaftsverbänden und an den Sozialpartnern.

Es stellt sich nun die Frage, wieweit der Inländervorrang die Zuwanderung begrenzen kann. Die CVP ist klar der Meinung, dass es für eine wirksame Umsetzung von Artikel 121a zusätzliche Interventionsmöglichkeiten braucht. In einem ersten Schritt unterstützen wir Abhilfemassnahmen durch den Bundesrat bzw. durch den Gemischten Ausschuss gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens. Um das Konzept noch griffiger zu machen und näher an den Verfassungstext zu bringen, unterstützen wir die Anträge Pfister Gerhard. Damit soll der Bundesrat befristete Abhilfemassnahmen beschliessen können, wenn im Gemischten Ausschuss keine Einigung erzielt werden kann. Diese Bestimmung ist als Ultima Ratio gedacht und gewissermassen ein Notnagel, wenn das Konzept des Inländervorrangs bezüglich Zuwanderung zu wenig wirksam ist.

Die Frage, ob diese Bestimmung das Freizügigkeitsabkommen verletzt, ist eine Streitfrage. Bei enger Auslegung kann auch jede Form des Inländervorrangs als FZA-Verletzung qualifiziert werden. Wir vertreten die Rechtsauffassung, die übrigens auch Frau Bundesrätin Sommaruga in der Kommission vertreten hat, dass die abstrakte Norm allein noch keine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens darstellt. Es ist sogar fraglich, ob einseitig befristete Massnahmen durch den Bundesrat FZA-widrig wären oder ob dies erst dann der Fall ist, wenn sich ein EU-Bürger durch die Abwehrmassnahme diskriminiert fühlt und klagt. Aber so weit muss es nicht kommen, wenn der Inländervorrang Wirkung zeigt.

Die CVP-Fraktion will den Volkswillen möglichst nah umsetzen, die Zuwanderung begrenzen, die bilateralen Verträge nicht gefährden und den Wohlstand in unserem Land sichern. Die EU muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Bevölkerung in keinem EU-Land so oft bei Referenden EU-freundlich abgestimmt hat wie die Schweiz. Wir sind vertragstreuer als viele EU-Länder. Wir haben eine EU-freundliche Rechtsprechung und zahlen hohe Summen an Kohäsionsgeldern. Zudem leben über 1,36 Millionen EU- und Efta-Bürger in unserem Land. Das sind über 16 Prozent der Bevölkerung. Das legitimiert uns, gegenüber der EU auch selbstbewusster aufzutreten, insbesondere wenn es um die Umsetzung von Volksentscheiden geht.

Die CVP-Fraktion wird dem Konzept der Kommission, ergänzt durch die Anträge Pfister Gerhard, zustimmen.