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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Erstens sind wir nicht an die Meinung des Bundesrates gebunden. Ich habe übrigens mitgeholfen, diesen Bericht einzufordern. Zweitens ist das Recht noch nicht in dieser Form umgestaltet worden. Der Bundesrat hat uns nie eine Vorlage vorgelegt, in welcher er seine Meinung konkretisiert hätte. Sie sprechen wahrscheinlich die Schubert-Praxis an? Gut, umso besser.

Aber die bundesgerichtliche Praxis ist klar. Das Bundesgericht hat sich nach den Bundesgesetzen zu richten und nach den völkerrechtlichen Verpflichtungen. Nun ist selbstverständlich nicht jede völkerrechtliche Verpflichtung höher als die Bundesverfassung. Aber hier handelt es sich nicht um eine Detailgesetzgebung des EU-Rechts, hier handelt es sich um eine der vier Grundfreiheiten der EU. Wir sind mit den Bilateralen I und II, unter anderem eben mit dem Freizügigkeitsabkommen, legitimiert durch Volksabstimmungen, diese Verpflichtung bewusst eingegangen. Wenn wir nun auf Bundesebene anders legiferieren, nehmen wir bewusst einen Konflikt mit der EU in Kauf. Das ist die Situation, und das hat die Kommission berücksichtigt.

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