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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2016-09-21

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion bekanntgeben. Vorgängig möchte ich jedoch noch einmal klar deklarieren, dass unsere Partei, die FDP/die Liberalen, von den bilateralen Abkommen überzeugt ist, hinter diesen steht und sie in keiner Weise aufs Spiel setzen möchte. Es ist uns aber bewusst, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative in diesem Zusammenhang keine einfache Aufgabe sein wird. Diese Erkenntnis scheint ja nicht neu zu sein.

Die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" der SVP wurde bekanntlich am 9. Februar 2014 mit 50,3 Prozent Jastimmen angenommen. Die Umsetzung hat bis zum Februar 2017 zu erfolgen. Der Auftrag ist somit klar, die Lösung aber kann wohl kaum alle Anforderungen erfüllen.

Wir sind als Parlament gefordert und sind dem Schweizervolk eine mehrheitsfähige Lösung schuldig. An unserer Seite steht kein Verfassungsgericht, das wir zur Klärung der Verfassungsfrage anrufen könnten. Wir als Parlament stehen in der Verantwortung und müssen im folgenden politischen Prozess für unser Land, für unseren Wohlstand, für unsere Wirtschaft und für unseren sozialen Frieden die aus unserer Sicht beste Variante ausarbeiten. Die FDP/die Liberalen waren skeptisch gegenüber der Gesetzesvorlage des Bundesrates: Eine einseitige Schutzklausel auszurufen, beurteilten wir als schlechte Variante. Eine einvernehmliche Lösung mit den Partnern ist deshalb für uns der prioritäre Weg.

Die Staatspolitische Kommission präsentiert uns nun ein Konzept, das sich vom bundesrätlichen Entwurf deutlich abhebt und folgende Punkte aufweist: Zunächst muss der Bundesrat dafür sorgen, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt wird. In einem zweiten Schritt kann er anordnen, dass Arbeitgeber offene Stellen melden müssen; eine Pflicht zur Anstellung inländischer Arbeitskräfte ist damit jedoch nicht verbunden. Der Wirtschaft soll der Zugang zu ausländischen Fachkräften nicht erschwert werden. Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen kann der Bundesrat zudem Abhilfemassnahmen beschliessen, die das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzen. Dieser Inländervorrang light kommt zum Zug, sobald die Zuwanderung ein bestimmtes Niveau überschreitet.

Die Behauptung, dass mit dieser Variante unsere Demokratie demontiert wird, weil die Bundesverfassung nicht eins zu eins eingehalten wird, nimmt unsere Fraktion ernst, doch beachten Sie, dass wir im Bundesparlament erst am Anfang der Beratung stehen und dass wir in den Räten noch darüber entscheiden müssen, was für eine Gesetzesvorlage wir schlussendlich zimmern und dem Volk vorlegen.

Es gibt einen rein formaljuristischen Weg. Dabei werden uns x Gutachten von Rechtsgelehrten präsentiert, die aufzeigen, warum wir Artikel 121a der Bundesverfassung nicht einhalten. Dem kann man schwer widersprechen. Es gibt aber vor allem auch den politischen Weg. Da stellt sich die Frage: Was genau erwartet die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes von der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative? Hier scheint der Interpretationsspielraum sehr gross zu sein. Aus unserer Sicht sind aber fünf Punkte gesetzt:

1. Eine wortgetreue Umsetzung der Initiative gemäss Artikel 121a unter gleichzeitiger Einhaltung des Freizügigkeitsabkommens mit den EU-/Efta-Staaten ist nicht möglich.

2. Eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens wäre gleichzeitig eine Kündigung der Bilateralen I. [PAGE 1503]

3. Eine Synchronisation der Verfassung mit dem Gesetz darf auch zu einem späteren Zeitpunkt angepackt werden.

4. Es ist strikte zu unterscheiden zwischen EU-/Efta-Staaten, mit denen wir ein Freizügigkeitsabkommen haben, und den Drittstaaten, mit denen wir kein solches Abkommen haben. Bei diesem Punkt gibt es immer wieder Verwechslungen. In der Diskussion ist es wichtig, das zu beachten.

5. Der Inländervorrang zeigt bei der Zuwanderung nur Wirkung, wenn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer einen Beitrag dazu leisten. Dabei ist zu beachten, dass Stellensuchende nicht zwingend Arbeitslose sind und Arbeitslose nicht zwingend Stellensuchende sind.

Die FDP ist überzeugt, dass der nun vorliegende Entwurf durchaus Bestand hat. Eine mit dem Freizügigkeitsabkommen konforme Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sichert uns die bilateralen Abkommen. Die vonseiten der EU gewünschte Kombination mit dem institutionellen Rahmenabkommen wird verhindert, weil wir bei der FZA-konformen Umsetzung nicht auf eine einvernehmliche Lösung mit der EU angewiesen sind. Die Vorlage verzichtet bei der Einwanderung aus EU-/Efta-Staaten auf Höchstzahlen und Kontingente. Mit der von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagenen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird ausserdem für den Bundesrat der Weg frei, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren und damit die weitere Teilnahme an Horizon 2020 zu garantieren.

Die FDP ist aber auch davon überzeugt, dass der Zeitgewinn einen erheblichen Vorteil bringt: Man kann abwarten, was die innereuropäische Diskussion über die Personenfreizügigkeit bringt und wie sich nach dem Brexit die Beziehungen zwischen der EU und Grossbritannien entwickeln werden. Je nach Entwicklung können sich daraus Chancen oder Risiken für die Schweiz ergeben.

Nun wird uns von der SVP Verfassungsbruch vorgeworfen. Doch hier gilt es, die ganze Sache viel pragmatischer und weniger emotional zu beurteilen. Angezeigt ist ein schrittweises Vorgehen. Es ist durchaus legitim, die Verfassungsdiskussion später und in aller Ruhe zu führen; da haben wir keinen einengenden zeitlichen Spielraum, und das Zeitfenster ist offen.

Es ist übrigens auch keine Verfassungsgrundlage nötig, solange das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Zudem braucht der Bundesrat auch Zeit, um die verschiedenen Verordnungen auszuarbeiten. Es gilt, auch wenn das Ausländergesetz in Kraft ist, entsprechende Erfahrungen zu sammeln und je nach Wirkungen einfliessen zu lassen. Zudem werden wir früher oder später noch über die Rasa-Initiative befinden. Das ist sicher ein geeigneter Zeitpunkt, um einen fein abgestimmten Gegenvorschlag auszuarbeiten, damit Gesetz und Verfassung wieder synchron laufen. Es ist nicht die Frage, ob wir vor der EU kuschen oder ob wir einknicken: Es geht vielmehr darum, ob wir unseren Wohlstand halten und unsere guten Wirtschaftsbeziehungen zu unseren wichtigen Handelspartnern weiterführen oder eben nicht. Uns scheint es in der aktuellen Situation wichtiger, die Verträge mit unseren Partnern einzuhalten, damit die Bilateralen nicht in die Brüche gehen.

Selbstverständlich ist es legitim, die Bilateralen infrage zu stellen oder sogar aufkündigen zu wollen. Doch dann darf erwartet werden, dass diese Forderung auch offen und ehrlich kommuniziert wird. Hier nur zu diesem Gesetz Streichungsantrag um Streichungsantrag zu stellen und trotzdem kein Gesamtkonzept zu präsentieren ist nicht wirklich kreativ.

Was allerdings die wieder aufflammenden Forderungen nach einer Verschärfung des Inländervorrangs betrifft, so pflichten wir bei, dass durchaus eine Verstärkung der Steuerung der Zuwanderung resultieren könnte. Gemäss den aktuell vorliegenden Anträgen Pfister Gerhard und dem Einzelantrag Portmann führt das aber zu einseitigen Schutzmassnahmen. Genau diese wollen wir ja vermeiden, da solche Massnahmen dem Freizügigkeitsabkommen zuwiderlaufen. Vielleicht findet hier der Ständerat noch geschicktere Versionen. Es ist aber schon erstaunlich, wie nun einige Wirtschaftsverbände die Hälse drehen und sich von der allgemeinen Nervosität treiben lassen. Eigentlich hätten wir ja alle das gleiche Ziel: Wir möchten unserem Land das Beste geben. Doch mit Obstruktion, Machtspielen und Einigelung wird das wohl kaum möglich sein.

Den Rückweisungsantrag Amstutz können wir zwar nachvollziehen, aber sicher nicht unterstützen. Aus Sicht der damaligen Initianten kann durchaus der Eindruck entstehen, dass sämtliche Bestimmungen von Artikel 121a der Bundesverfassung nicht erfüllt sind. Tatsache ist aber auch, dass bis heute keine mehrheitsfähige Alternative präsentiert worden ist, die sowohl der Bundesverfassung wie auch dem Freizügigkeitsabkommen gerecht wird.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag ab und wird auf die Vorlage eintreten. Sie bittet Sie, in allen wesentlichen Punkten der Mehrheit der Kommission zu folgen und so eine Grundlage dafür zu schaffen, dass der politische Prozess noch zu Ende reifen kann. Damit helfen Sie mit, den schwierigen Verfassungsartikel 121a so weit umzusetzen, wie es die aktuelle Situation zulässt.