Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2016-09-21
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat an ihren Sitzungen vom 2. Juli 2015 und 28. Juni 2016 die beiden parlamentarischen Initiativen vorgeprüft und beantragt Ihnen, diesen Folge zu geben.
Die beiden parlamentarischen Initiativen Romano und Aeschi Thomas wollen nichts Neues: Sie wollen nur, dass das Parlament im Bereich der Aussenpolitik und der daraus resultierenden Gesetzgebung einbezogen wird, wie das Artikel 166 der Bundesverfassung explizit vorsieht. Artikel 166 bestimmt, dass sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligt. Artikel 152 des Parlamentsgesetzes deutscht nun diesen Verfassungsauftrag aus und spricht in Absatz 3 davon, dass der Bundesrat die zuständigen Kommissionen lediglich zu wesentlichen Vorhaben zu konsultieren hat.
Eine Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass das Parlament die Kompetenz wahrnehmen soll zu definieren, welche Vorhaben nun wesentlich sind und welche es nicht sind. Zwar hat der Bundesrat in der Zwischenzeit eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche diese Frage regelt. Die Kommission vertritt aber die Haltung, dass es sich bei dieser Frage um eine originäre Verfassungskompetenz des Parlamentes handelt, welche dem Bundesrat diesen Ermessensspielraum nicht zukommen lassen darf. Das Parlament muss selber bestimmen können, in welchen Angelegenheiten es konsultiert werden will und in welchen nicht.
In den letzten Jahren schrumpfte der Handlungsspielraum des Parlamentes in den verschiedensten Bereichen stetig. Die internationale Abhängigkeit wird immer grösser, und die Umsetzung von sogenanntem Soft Law, d. h. von Empfehlungen und Richtlinien internationaler Organisationen, nimmt zu. Aktuelle Beispiele finden wir im Bereich der Steueramtshilfe, bei welcher die Vertreter der Schweiz im Auftrag des Bundesrates in den entsprechenden internationalen Gremien ihre Zustimmung zu derartigem Soft Law gegeben haben, ohne dass das Parlament in einem parlamentarischen Prozess hätte mitwirken können.
Das Parlament kommt immer mehr unter den Druck des Bundesrates, Entscheidungen zu treffen, welche internationalen Standards entsprechen, um beispielsweise nicht auf irgendwelchen schwarzen Listen zu erscheinen oder um global tätigen Unternehmen im internationalen Umfeld gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dieser Druck lässt dem Parlament überhaupt keinen Entscheidungsspielraum, was nicht im Sinne des Verfassungsartikels ist, wonach sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligen soll. [PAGE 1495]
Die parlamentarische Initiative Romano schlägt nun vor, dass man bei Artikel 152 des Parlamentsgesetzes einen neuen Absatz einfügt, welcher vorsieht, dass ein "wesentliches Vorhaben" dann vorliegt, wenn für dessen Umsetzung Anpassungen des schweizerischen Rechts notwendig sind. Um der Mitwirkungskompetenz des Parlamentes Rechnung zu tragen, könnte man ebenfalls festhalten, dass eine Zustimmung zu solchem Soft Law nur dann erfolgen darf, wenn sich die zuständigen Kommissionen beider Räte nicht dagegen aussprechen. Mit derartigen Bestimmungen könnte das Parlament die Kompetenzen festlegen, und die Beziehung zwischen Legislative und Exekutive würde geklärt.
Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass sich das Parlament bereits über mehrere Kanäle Gehör verschaffen kann, dass die Umsetzung der Initiativen die parlamentarischen Verfahren erschweren könnte und dass dadurch die Entscheidungsprozesse verlangsamt oder gar blockiert werden könnten. Es wird auch auf die in der Zwischenzeit in Kraft getretene Verordnung des Bundesrates in dieser Sache verwiesen.
Die APK empfiehlt Ihnen, den beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.