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preparatory:AB 204466

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte zu einigen sachlichen Vorwürfen Stellung nehmen, die zu finden allerdings schwerfällt, weil ja seitens der diversen SVP-Sprecher und in den diversen bestellten und inszenierten Fragen vorwiegend auf den Mann gespielt worden ist. Ich hätte einige Gelegenheiten gehabt, persönliche Erklärungen abzugeben, aber einige Voten sind mir schlicht und einfach zu dumm dazu. Es gibt Votanten aus Ihren Kreisen, da stellt man die Ohren am besten auf Durchzug.

Nun, Herr Amstutz, Kommissionspräsident der SPK ist immer noch Ihr Fraktionskollege Heinz Brand. Ich bin lediglich Vizepräsident. Ich bitte Sie, das gelegentlich zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Köppel sagte, der Verfassungstext sei das Konzept. Ein Konzept wäre es, wenn es direkt umsetzbar wäre. Sie haben einmal eine Initiative gebracht, jene zum Minarettverbot. Diese war direkt umsetzbar. Aber Ihr Text braucht in Gottes Namen einen Umsetzungsbeschluss. Das einzige Konzept, das wir in der Kommission zu hören bekamen, war das Konzept der verblichenen Minderheit Addor, gestützt von ganzen drei Delegationsmitgliedern Ihrer neunköpfigen Delegation. Dieser Minderheitsantrag Addor zu Artikel 17a ist inzwischen aus irgendwelchen Gründen wieder zurückgezogen [PAGE 1515] worden. Wir haben nach wie vor kein alternatives Konzept aus Ihrer Fraktion.

Nun, Herr Gregor Rutz und Herr Vogt behaupten, das Verfassungsrecht gehe allen übrigen Rechten vor. Volk und Stände seien das höchste Organ in unserem Land. Das stimmt. Aber abgeschlossene völkerrechtliche Verträge sind auch vom Volk abgeschlossen worden. Die gelten auch. Ich bitte Sie, Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung zu lesen: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Weshalb, Herr Rutz und Herr Vogt, gibt es dann ein Staatsvertragsreferendum? Wieso schreiben wir in Artikel 141a, dass es auch Verfassungsrecht geben kann, das aufgrund von internationalen Verträgen zu ändern sei? Weshalb, wenn diese internationalen Verträge nicht höher gewichtet würden als Verfassungsrecht? Dann wäre das ja nicht nötig. Wieso haben Sie dann Ihre Souveränitäts-Initiative eingereicht, wenn für Sie klar ist, dass internationales Recht dem Verfassungsrecht untergeordnet ist? Weshalb?

Wieso schreiben Sie in Ihrer Volksinitiative in der Übergangsbestimmung von Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 denn, "Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren ... neu zu verhandeln und anzupassen"? Wenn nach Ihrer Theorie das internationale Recht - sprich das Freizügigkeitsabkommen und andere Bilaterale - und das Verfassungsrecht gleichrangig wären, dann hätten Sie diese Übergangsbestimmung wie folgt formuliert: "Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, werden nach Ablauf von drei Jahren aufgehoben." Dann wären Verfassung und internationales Recht auf der gleichen Stufe. Ansonsten kommen Sie bitte, und erklären Sie das Gegenteil! Mit der zweiten Formulierung hätten Sie gleichzeitig das internationale Recht aushebeln können. Sie haben es nicht so formuliert, sondern eine Frist zur Neuverhandlung festgelegt, nicht zur Aufhebung. Das heisst, Sie anerkennen die Hierarchie zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht.

Ich habe noch eine Frage an Herrn Amstutz als Unternehmer: Ich nehme an, Sie haben zahlreiche Verträge abgeschlossen, mit hoffentlich vielen Kunden, mit Lieferanten, Mietverträge usw. Wenn Ihnen einer dieser Verträge nicht mehr passt und Sie einen besseren abschliessen können, machen Sie dann einen Kniefall vor dem ursprünglichen Vertragspartner, wenn Sie den Vertrag mit ihm einhalten? Es geht hier doch um genau dasselbe wie im Privatleben. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, mit dem Sie nicht mehr einverstanden sind, dann kündigen Sie ihn und ändern ihn ab. Deswegen wäre für Sie der einzige ehrliche Weg gewesen, mit der Initiative die bilateralen Verträge zu kündigen. Ich hoffe, Sie reichen demnächst eine solche Initiative ein. Dann geht es nämlich um die konkrete Frage. Aber mit dieser Initiative hier wollen Sie das Völkerrecht durch die Hintertüre aushebeln. Dasselbe wäre es eben, wenn Herr Amstutz mit einem neuen Vertrag einen alten Vertrag inhaltlich entleeren oder verletzen würde, ohne ihn zu kündigen.

Es ist verschiedentlich gefragt worden, was wohl der Volkswille sei. Nun, den Volkswillen kann man sehr wohl und einfach noch einmal ausfindig machen, nämlich mit einem Referendum gegen die Gesetzgebung, die wir heute und vielleicht dann am 16. Dezember beschliessen. Mit einem Referendum haben Sie die Möglichkeit, das Volk bzw. die Stimmbürgerin und den Stimmbürger zu fragen: Was schätzen Sie höher ein, die bilateralen Verträge oder die Begrenzung der Einwanderung? Das ist dann die Frage, die das Volk, Ihr und unser Volk, zu beantworten hat.