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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2016-09-21

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag betrifft die Kurzaufenthaltsbewilligungen, also Artikel 17a Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 4 des Ausländergesetzes; diese Bestimmungen figurieren unter "Begrenzungsmassnahmen". Bei meinem Antrag handelt es sich um ein Entgegenkommen zugunsten der Wirtschaft. Die Kurzaufenthaltsbewilligung soll neu von vier auf neun Monate verlängert werden. Selbstverständlich ist dies im Kontext des Wortlauts des neuen Verfassungstextes von Artikel 121a und des "gesamtwirtschaftlichen Interesses" zu verstehen.

Bei Personen, welche unter die Kategorie Kurzaufenthalter fallen, handelt es sich in der Regel nicht um Hochqualifizierte. Die Wirtschaft - hier dürfte es sich insbesondere um die Branchen Landwirtschaft, Bau und Gastronomie handeln - vermag auf diese Weise, die nötigen Fachkräfte für eine längere Zeit als bisher vorgesehen herbeizuholen, denn für die erwähnten Berufszweige dauert eine Saison in der Regel sechs bis acht Monate. Dieses Bedürfnis der Wirtschaft anerkennen wir.

Doch diese Personen müssen dann auch mit Blick auf die nicht zu überschreitenden Höchstzahlen angerechnet [PAGE 1517] werden, zumal die Möglichkeit des Familiennachzuges nicht bestehen darf. Aus diesem Grund ist diese Forderung mit dem Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Streichung von Artikel 45 des Ausländergesetzes verknüpft, der den Familiennachzug für Kurzaufenthalter eliminieren will.

Kurzaufenthalter sollen, wie die Bezeichnung schon aussagt, auch tatsächlich kurz im Land verbleiben und nach ihrem Dienst in der Wirtschaft wieder in ihr Ursprungsland zurückkehren. Daher hat eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Schweiz auch nicht mehr Zuwanderung zur Folge.

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