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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2016-09-21

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Diese werden dazugezählt. Wenn man die Aufenthaltsdauer der Bewilligungsnehmer L von vier auf neun Monate verlängert, gibt es nicht mehr Zuwanderung. Vielmehr dürfen dann die Zugelassenen, deren Aufenthaltsdauer ja von Anfang an beschränkt ist, länger bleiben. Sie zählen aber hinsichtlich der Höchstzahlen.