Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-09-21
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21
Wortprotokoll
Wir kommen zur Detailberatung. Wir kommen damit zu fünfzehn Minderheitsanträgen von unserer Seite, von welchen jetzt in den vergangenen zwei Stunden permanent behauptet worden ist, sie seien nie gestellt worden. Ich vertrete vier Minderheitsanträge, Kollege Glarner vertritt vier Minderheitsanträge, Kollege Addor vertritt vier Minderheitsanträge, Kollege Burgherr vertritt zwei Minderheitsanträge, und Kollegin Steinemann vertritt ihren Minderheitsantrag. So viel dazu, dass wir in der Kommission keine inhaltlichen Vorschläge gemacht hätten.
Selbstverständlich gibt uns die Verfassung einen Spielraum. Das ist auch richtig, das finde ich auch als Jurist richtig, so, wie es gesagt worden ist. Nur, Spielraum heisst nicht, dass man machen kann, was man will. Spielraum heisst, dass es innerhalb gewisser Vorgaben, gewisser Leitplanken gilt, Lösungen zu treffen.
Hier stehen wir jetzt und haben Artikel 121a umzusetzen, der verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert, der verlangt, dass hierfür Kontingente und Höchstzahlen festzuschreiben sind, der einen Inländervorrang verlangt und der sagt, dass, wenn man diese Massnahmen festschreibt, die gesamtwirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen sind. Das sind die Vorgaben der Verfassung.
Die Frage, welchen Stellenwert hier das Völkerrecht hat, ist durchaus erheblich. Hierbei geht es nämlich um die Frage, ob Abstimmungen in diesem Land noch möglich sind, ob man sich als Stimmbürger darauf verlassen kann, dass, wenn man etwas entscheidet, klar entscheidet, dies nachher gilt. Oder bringt es gar nichts mehr, Abstimmungen durchzuführen, Initiativen zu lancieren, weil man davon ausgehen muss, dass sicher irgendwo eine internationale Bestimmung gefunden werden kann, welche die entsprechende Abstimmung dann als ungültig erscheinen lässt? Das sind die Fragen. Ich habe kein Problem damit, wenn gewisse Leute in diesem Saal eine andere Meinung haben. Ich bitte Sie aber, seriös zu bleiben, bei der Sache zu bleiben und die Fragen zu beantworten, die sich uns stellen.
Wir kommen unter anderem zu Artikel 21. Hier geht es um den Inländervorrang. Es wird ja immer wieder von diesem Inländervorrang gesprochen. In den Zeitungen war das wahrscheinlich in den vergangenen zwei Wochen das meistgebrauchte Wort. Der Inländervorrang ist das, was in Artikel 21 steht, dass nämlich Ausländer nur dann zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden können, wenn nachgewiesen wird, dass dafür keine geeigneten Arbeitnehmer im Inland gefunden werden können.
Das steht in Artikel 21. Es ist bezeichnend, dass die Mehrheit der Kommission hier eine ganz grosse Ausnahme machen will, indem sie sagt: Für Angehörige der EU-/Efta-Staaten gilt das nicht. Es ist schon nicht ganz ehrlich, wenn Sie Ihre Anträge unter dem Titel Inländervorrang laufenlassen, obwohl das überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was hier im Gesetz steht. Der Antrag, einen Inländervorrang hier für alle einzuführen, kommt von der SVP und sonst von gar niemandem. Das ist eben Teil unseres Konzepts, das auf Artikel 121a der Bundesverfassung beruht - des Konzepts, das von Volk und Ständen verabschiedet worden ist, des Konzepts, innerhalb dessen Rahmenbedingungen wir ein Gesetz zu gestalten haben.
Es geht hier um Rechtssicherheit; auch das wurde oft angesprochen. Rechtssicherheit in einem Staat haben Sie dann, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass die Rechtsordnung gilt und durchgesetzt wird. Keine Rechtssicherheit haben Sie dann, wenn Sie nie wissen, ob die Rechtsordnung noch gültig ist, obwohl internationale Verträge, die früher einmal beschlossen worden sind, den jüngeren Beschlüssen entgegenstehen. Hier müssen wir Ordnung schaffen.
Ich bitte Sie, unsere Minderheitsanträge zu unterstützen. Wenn Sie sie ansehen, dann sehen Sie: Es sind Minderheitsanträge, die im Sinne der Wirtschaft sind, die die Anliegen von Betrieben und Unternehmungen berücksichtigen. Es sind Anträge, die möchten, dass dieser Verfassungsartikel umgesetzt wird, dass wir Massnahmen treffen können, um die Zuwanderung zu reduzieren, Massnahmen, die für alle gelten und in welchen nicht die Unterscheidung zwischen EU-/Efta- und Drittstaaten gemacht wird, womit Sie natürlich den grössten Teil der Einwanderung gar nie erfassen können.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unseren Minderheitsanträgen.