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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2016-09-21

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion befürwortet das Konzept der Mehrheit im Grundsatz. Insbesondere ist es nur damit, im Gegensatz zum Konzept des Bundesrates, den Kantonen mit Grenzgängern möglich, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen Abhilfemassnahmen zu ergreifen. Das wäre ohne die Anträge aus der CVP-Fraktion nicht möglich gewesen. Aber wir haben in der Kommission immer gesagt, dass es möglich sein muss, dass die Schweiz weitere Massnahmen ergreifen können muss, wenn ohne diese die Probleme nicht gelöst werden können. Das ist der Sinn der Schutzklausel, die die CVP seit drei Jahren gefordert hat, nämlich die Migration in bestimmten Regionen und in bestimmten Berufen und zeitlich befristet zu begrenzen.

Wir haben damit in der Kommission keine Mehrheit gefunden. Wir haben deshalb, damit wenigstens der Grundgedanke der Schutzklausel in die Lösung der Mehrheit Aufnahme findet, Konzessionen gemacht. Hätten wir das nicht getan, wäre jetzt weder im Entwurf des Bundesrates noch im Konzept der Mehrheit den Kantonen mit Grenzgängern die Möglichkeit gegeben, ihr Problem zu lösen. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass sie 80 Prozent der CVP-Vorschläge aufnimmt und die anderen 20 Prozent nicht. Deshalb haben wir uns entschieden, mindestens schon einmal diese 80 Prozent in der Version der Mehrheit zu verankern.

Der Vorschlag der Mehrheit ist aber korrekturbedürftig. Lesen Sie beispielsweise Artikel 17d Absatz 4: "Die Abhilfemassnahmen müssen vom Gemischten Ausschuss ... beschlossen werden, sofern sie mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar sind." Das macht keinen Sinn, weil der Gemischte Ausschuss gar keine Massnahmen beschliessen darf, die mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar sind. Also muss man das ändern und offen und ehrlich sagen, dass dem Bundesrat die Kompetenz gegeben wird, einseitig geeignete Abhilfemassnahmen zu beschliessen.

Ebenso ist es besser, wenn man den Inländervorrang nicht erst bei Erreichen eines Schwellenwerts, wie von der Mehrheit beschlossen, sondern sofort in Kraft treten lässt. Hier ist es unverständlich, warum nicht wenigstens dieses sofortige Inkraftsetzen des Inländervorrangs von der Mehrheit akzeptiert wird. Wenn das, was Sie beschlossen haben, nach Ihrer Meinung FZA-kompatibel ist, warum machen Sie das dann nicht sofort, sondern warten, bis die Probleme ein gewisses Mass erreicht haben? Wollen Sie dafür auch noch das offizielle Einverständnis der Europäischen Union?

Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, damit die Migration begrenzt wird. Der beschlossene Inländervorrang ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit absolut FZA-kompatibel. Da macht es auch keinen Sinn, erst einen Schwellenwert abzuwarten, bevor man den Inländervorrang umsetzt. Dann kann man das sofort machen. Deshalb habe ich diesen Einzelantrag eingereicht, der die Übergangsbestimmungen so anpasst, dass das sofort geschieht.

Warum ist aus Sicht der CVP auch die Verschärfung des Mehrheitskonzepts mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel? Erstens, weil in Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens die Möglichkeit gegeben wird, Abhilfemassnahmen zu treffen. Zweitens, weil der Inländervorrang eventuell nicht ausreicht beziehungsweise auch nach Meinung vieler hier im Rat verschärft werden muss. Drittens -

[PAGE 1521] das ist wichtig, wenn unsere Anträge eine Mehrheit finden -, weil dann mit der EU eine bilaterale Verständigungsvereinbarung anvisiert werden muss, die eine Auslegung der Begriffe "schwerwiegende Probleme", "Abhilfemassnahmen", "Mindestmass" usw. beinhaltet.

Mit anderen Worten: Wenn Sie das beschliessen, dann hat der Bundesrat ein Mandat, um mit der EU zu diskutieren, welche spezifischen Abhilfemassnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 2 betrachtet werden können. Für den Fall, dass diese Diskussionen - aus welchen Gründen auch immer - ergebnislos bleiben, darf sich die Schweiz heute nicht die Möglichkeit verbauen, trotzdem die erwähnten Massnahmen zu beschliessen. Es wäre taktisch äusserst unklug, von vornherein in einem Gesetz festzulegen, dass die Schweiz nur einvernehmlich agieren will. Damit räumen Sie der EU faktisch ein Vetorecht in allen Verhandlungen ein. Damit schwächen Sie die Position der Schweiz massiv. Sie erlauben der EU gerade das, was Sie unserem Antrag vorwerfen, nämlich Einseitigkeit, die erst noch in die andere Richtung ginge: Von zwei Vertragspartnern, der Schweiz und der EU, privilegieren Sie einseitig die EU. Das halte ich jetzt nicht für besonders sinnvoll.

Deshalb müssen wir eine Bestimmung aufnehmen, um die Migration zu begrenzen, wenn der Gemischte Ausschuss nicht bis in 60 Tagen zugestimmt hat. Das ist die Umsetzung der Verfassungsbestimmung, dass die Schweiz die Migration eigenständig steuert. "Eigenständig" heisst für uns nicht "gegen die EU", "eigenständig" heisst grundsätzlich "im Rahmen der Verträge". Diese hat das Volk ebenso gewünscht wie die neue Verfassungsbestimmung. Eine Steuerung innerhalb dieses Rahmens soll aber auch dann erfolgen, wenn der andere Vertragspartner sein Einverständnis nicht geben kann oder will.

Das war immer das, was die CVP gefordert hat: eine inländische Gesetzgebung, die im Sinn und Geist der Bundesverfassung erfolgt. Die Schweiz soll die Migration dort und dann beschränken, wo und wenn sie zu sozialen oder wirtschaftlichen Problemen führt. Regionale, zeitliche und auf Berufe bezogene Massnahmen und Limitierungen müssen möglich sein, ohne dass dies eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens bedeutet - gerade weil dies anknüpft an das Freizügigkeitsabkommen. Im Hinblick auf Verhandlungen mit der EU soll der EU nicht von vornherein ein faktisches Vetorecht eingeräumt werden.

Dieser Antrag gibt dem Bundesrat auch die Möglichkeit, die Bundesverfassung mehr zu respektieren und mit der EU zu schauen, in welche Richtung das Freizügigkeitsabkommen neu verhandelt werden soll, indem man sich nämlich auf die Definition und den Inhalt der geeigneten Abhilfemassnahmen fokussiert. Wenn Sie die Fassung der Kommissionsmehrheit nicht anpassen, geben Sie der EU eine stärkere Position als der Schweiz. Das wäre dann unilateral zugunsten der EU.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Konzept der Kommissionsmehrheit zuzustimmen sowie die drei Einzelanträge anzunehmen. Diese lassen das Konzept der Mehrheit näher zur Bundesverfassung rücken, geben der EU kein faktisches einseitiges Vetorecht, begrenzen - sofern der Inländervorrang nicht genügt - die Migration dort, wo sie Probleme macht, und berücksichtigen die gesamtwirtschaftlichen Interessen.