preparatory:AB 20456
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Der Vorlage, wie sie auf dem Tisch unseres Rates liegt, geht eine eigentliche politische Leidensgeschichte voraus - eine Leidensgeschichte, welche gerade aus der Optik der direkten Demokratie und der damit verbundenen Volksrechte zu erklären ist. Blenden wir zurück: Mitte der Neunzigerjahre setzte im Sog der Totalrevision der Bundesverfassung auch eine umfassende Diskussion über den Ausbau und die Verfeinerung unserer Volksrechte ein. Sie scheiterte dann wohl vor allem wegen der fehlenden Kompromissbereitschaft. Die Reform ging den einen viel zu weit, andere konnten sich mit dem Umfang generell nicht anfreunden, und wieder andere mochten aus Prinzip schon gar nicht an eine Änderung denken. Also scheiterte sie in beiden Räten im ersten Anlauf. Das war 1999, vor drei Jahren.
In der Zwischenzeit ist aus der damaligen grossen, aber eben gescheiterten Vorlage eine stark abgespeckte, dafür - so meine ich - mehrheitsfähige Reform entstanden. Sie wurde zwar letzte Woche in der "NZZ" unter dem Titel "Reförmchen auf der Zielgeraden" als "wenig überzeugende Auffrischung der Volksrechte" bezeichnet. Sie interpretieren die Volksrechtsreform auch persönlich auf Ihre Weise.
Für die CVP-Fraktion ist die vorliegende Reform kein Reförmchen. Sie ist ein pragmatisch erarbeitetes Konstrukt guter Kommissionsarbeit - Kommissionsarbeit notabene, die am Anfang von den Subkommissionen beider Räte gemeinsam geleistet wurde. In diesem für unser Zweikammersystem doch eher ungewöhnlichen Gremium wurden Nägel mit Köpfen gemacht, zwar nicht viele, aber immerhin solche, die man einschlagen kann. Deshalb geht von hier aus auch ein Dank an die beiden Subkommissionspräsidenten, Herrn Ständerat Dettling und Kollega Cina, und an die beiden Mitarbeiter aus dem EJPD, die Herren Lombardi und Bussmann.
Der Ständerat hat an der gemeinsam erarbeiteten Vorlage der Subkommission im Grundsatz wenig geändert. Die CVP-Fraktion ist mit dem Resultat der Kommissionsarbeit grundsätzlich einverstanden. Wir befürworten die beiden wichtigsten Neuerungen, welche uns von der Kommission vorgeschlagen werden.
Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative schliessen wir eine Lücke in Bezug auf unsere direktdemokratischen Instrumente. Damit wird der Mangel der fehlenden Initiativmöglichkeit unterhalb der Verfassungsstufe behoben, eine Lücke, die in unserem Rechtsaufbau je länger, je mehr störend gewirkt hat. In der Vergangenheit mussten wegen des Fehlens des entsprechenden Instrumentes vielfach Sachen in der Verfassung geregelt werden, die nie und nimmer auf diese Stufe gehörten. Wir teilen auch die Auffassung der Kommissionsmehrheit, die Unterschriftenzahl bei der allgemeinen Volksinitiative auf der Höhe jener bei der Verfassungsinitiative zu belassen. Ein Abweichen von diesem Quorum lehnen wir aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Wir würden damit eine Qualifizierung der beiden Instrumente vornehmen, die unseres Erachtens aber nicht richtig ist.
Die zweite wichtige Neuerung, die Ergänzung des Staatsvertragsreferendums, ist zwar nur eine punktuelle, aber durchaus zeitgemässe Ausweitung. Sie geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Rechtsetzung auf internationaler Ebene. Damit schaffen wir eine Parallelität zur innerstaatlichen Kompetenzordnung.
In Abweichung zum Ständerat will die Kommission unseres Rates von der Einführung der Kantonsinitiative Abstand nehmen. Wir werden unsere Überlegungen dazu in der Detailberatung darlegen. Auch zu den übrigen Anträgen - es sind fast allesamt Minderheitsanträge - werden wir uns in der Detailberatung äussern.
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten. Es ist eine Vorlage, die unsere Volksrechte in einem gewissen Mass ausbaut und vor allem reformiert. Es geht dabei weiss Gott nicht darum, unsere bewährten Volksrechte total umzugestalten. Dazu besteht ja auch kein Anlass. Es geht um eine vernünftige Weiterentwicklung, wie sie seit Bestehen unseres Bundesstaates im Sinne einer Anpassung an neue Bedürfnisse immer wieder stattgefunden hat. Gerade unter diesem Titel verdient die vorgeschlagene Reform unsere Zustimmung.