Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-21
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Die uns heute vorliegende Reform will diejenigen Mängel bei den Volksrechten beseitigen, bei denen schon anlässlich der Verfassungsreform von 1996 weitgehend Konsens bestand. Die FDP-Fraktion begrüsst die mit dem nötigen Augenmass vorgeschlagenen Neuerungen ausdrücklich. Dazu gehören vorab die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative sowie die Ergänzung des Staatsvertragsreferendums. Damit bleiben richtigerweise aber alle diejenigen Neuerungen unberücksichtigt, die anlässlich der Verfassungsdiskussionen sehr umstritten waren, wie z. B. die Verkürzung der Sammelfristen bei Volksinitiativen und die Erhöhung der Unterschriftenzahlen bei den Volksrechten.
Gegen eine Verkürzung der Sammelfristen spricht vor allem die Überlegung, dass dann die Volksrechte wohl zu [PAGE 401] Verbandsrechten abgewertet würden. Dies kann nicht unser Ziel sein. Ebenfalls nicht zielkonform kann die Erhöhung der Unterschriftenzahlen bei den Volksrechten sein. Die statistische Auswertung des Zahlenmaterials hat nämlich ergeben, dass die Initiativ- und Referendumstätigkeit des Volkes ein Spiegelbild der verstärkten Erlasstätigkeit des Parlamentes darstellt. So ist die Hälfte der Urnengänge nötig, weil das Parlament entsprechende Vorlagen macht und nicht weil das Volk seine Volksrechte heute im Unterschied zu früher öfters gebrauchen würde. Gerade diese statistische Analyse belegt, dass die Zahl der Referenden positiv mit der Anzahl pro Jahr erlassener Gesetze korreliert. Mit anderen Worten: Die Zahl der Referenden ist im Verhältnis zu der Anzahl Erlasse stabil geblieben. Die Erhöhung der Unterschriftenzahlen wäre daher mit einem Abbau der Volksrechte und einer Aufwertung von Verbänden gleichzusetzen. Dem kann sich die FDP-Fraktion nicht anschliessen.
Zudem sind auch die vom Volk mittels Initiativen eingereichten Begehren ein demokratisches Ventil dafür, dass Handlungsbedarf gesehen wird. Wollten wir dieses Volksrecht zurückbinden, würden wir nichts gewinnen, aber viel verlieren. Der nach anerkannten Spielregeln offen ausgetragene Dissens verbessert das Wohlbefinden der Bürger und Bürgerinnen und stärkt letztlich die Demokratie. Dennoch ist anzumerken, dass viele der Volksinitiativen Probleme aufnehmen, die eher in einem Gesetz denn in der Verfassung zu regeln wären.
Die neue allgemeine Volksinitiative - in den Kantonen als Einheitsinitiative bekannt - soll hier mithelfen, die Verfassung nicht zu überladen. Das Parlament soll bei der allgemeinen Initiative entscheiden können, ob ein Volksbegehren eher auf der Stufe Verfassung oder eher auf Stufe Gesetz zu regeln ist.
Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) zu Artkel 139a - dieser Antrag wird später noch behandelt - auf Streichung der allgemeinen Volksinitiative ausdrücklich ab. Sie ist im Gegensatz zu SVP-Fraktionssprecher Joder ausdrücklich der Meinung, dass das Parlament den Willen der Initianten durchaus richtig interpretieren und damit auch ein Volksbegehren ohne formulierte Vorlage umsetzen kann. Das Volk kann sich ja dann immer noch im Rahmen des obligatorischen oder fakultativen Referendums bei der Umsetzung selber zu Wort melden.
Auch macht es Sinn, dem Volk mit dem Staatsvertragsreferendum möglichst früh die Möglichkeit zu geben, seine Zustimmung oder sein Missfallen zu äussern, wenn der Staatsvertrag selbst "self executing", d. h. direkt durch das Gericht anwendbar wäre oder mittels Bundesgesetzen nur umgesetzt werden müsste. Dabei kann es auch Sinn machen, paketweise vorzugehen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch ein Wort dazu sagen, wann ein Gegenvorschlag zu machen ist und wann nicht. Nach dem Antrag der Mehrheit soll das Parlament einer Volksinitiative immer einen Gegenvorschlag gegenüberstellen können. Dies ist unter dem Gesichtspunkt richtig, dass das Parlament zwar mit dem Ziel der Initiative einverstanden ist, aber dennoch aus gewichtigen Gründen eine andere Lösung vorzieht. Dieses Problem stellt sich denn auch noch stärker im Zusammenhang mit der allgemeinen Volksinitiative. Es ist nun nicht einzusehen, warum sich das Parlament hier freiwillig die Selbstbeschränkung auferlegen sollte und keinen Gegenvorschlag machen dürfte. Es kann vielmehr angezeigt sein, die Idee der Volksinitiative - wenn auch in anderer, d. h. verbesserter Form - umsetzen zu wollen. Das Volk kann sich dann an der Urne dazu äussern, ob es die Volksinitiative oder den Gegenvorschlag oder sogar beides unterstützen will. Mit der Stichfrage kann es zudem seine Präferenz offen legen. Auch hier wird die FDP-Fraktion die Mehrheit unterstützen.
Insgesamt bittet Sie die FDP-Fraktion einstimmig um Eintreten auf diese Vorlage zur Beseitigung von Mängeln der Volksrechte. Ich bitte Sie, dem zu folgen.