Gross Andreas · Nationalrat · 2002-03-21
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Ich denke, es sind einige sehr bemerkenswerte Thesen vertreten worden; es lohnt sich, auf sie einzugehen.
Herr Lustenberger, Sie haben gesagt, die allgemeine Volksinitiative fülle eine Lücke; aber Sie möchten nicht mit einer unterschiedlichen Unterschriftenzahl die Behebung dieser Lücke sozusagen qualifizieren. Ich denke, es gibt jetzt eine Lücke auf Bundesebene - im Unterschied zu den Kantonen -, weil es auf Bundesebene keine Gesetzesinitiative gibt. Eine Minderheit schlägt vor, sie einzuführen; die Mehrheit möchte dies noch nicht. Dies wäre aber die Behebung der Lücke: die Einführung der Gesetzesinitiative. Die allgemeine Volksinitiative füllt diese Lücke nur bis zu einem gewissen Grad, sie füllt sie nur teilweise. Sie erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern nämlich nicht, sich selber eine ganz bestimmte Gesetzesreform vorzulegen. Das qualifiziert sozusagen die allgemeine Volksinitiative. Die Unterschriftenzahlen sind dann nur Ausdruck dieser Qualifikation; das heisst also, dass die Qualifikation nicht über die Unterschriftenzahlen erfolgt. Sie erfolgt vielmehr in der Art, wie die Lücke gefüllt wird. Weil sie nicht hundertprozentig gefüllt wird - sagen wir jetzt einmal schönerweise: zu 70 Prozent -, betragen die Unterschriftenzahlen auch 70 Prozent. Das ist die Logik des Bundesrates, die meiner Meinung nach einleuchtet. Deshalb sollte sich die CVP - das ist ja bemerkenswert - eigentlich doch eher gegenüber der Idee der beiden CVP-Bundesräte öffnen. Herr Koller, der vielleicht zu Hause am Computer zuschaut, wäre froh, wenn hier die CVP-Fraktion noch einmal über die Bücher gehen würde - zugunsten der CVP, wie gesagt.
Herr Joder und Herr Beck, ich denke auch, dass die "NZZ" Recht gehabt hat, wenn sie geschrieben hat, das sei ein "Reförmchen"; aber die "NZZ" war nicht gegen die allgemeine Volksinitiative, sondern sie hat bei der allgemeinen Volksinitiative die CVP-Bundesräte unterstützt. Der Widerspruch von Herrn Beck, Herrn Joder und der SVP ist doch, dass sie die Reformträchtigkeit dieser Vorlage kritisieren, gleichzeitig aber das Wenige, das es an Reformen gibt, wie die allgemeine Volksinitiative, noch infrage stellen. Das Wenige, das es noch gibt, nehmen Sie weg; dann gibt es fast nichts mehr. Andersherum wäre es doch besser: nämlich dieses "Reförmchen" noch anzureichern.
Wenn Sie gesagt haben, Herr Joder, dass Sie gegen die allgemeine Volksinitiative seien, weil damit das Ständemehr infrage gestellt werde, dann muss man einfach sagen: Das Ständemehr gilt für die Verfassungsrevisionen, und es gilt nie für die Gesetzesrevisionen. Wir müssen für unsere Gesetzesrevisionen - wenn das Referendum ergriffen wird - auch kein Ständemehr haben. Weshalb soll das Volk, wenn es auf der Gesetzesebene Reformen anschiebt, dort plötzlich mit einem Ständemehr konfrontiert sein, wo doch die Bürger und die Parlamentarier nicht ungleiche Rechte haben sollten?
Frau Vallender hat ein altes freisinniges Diktum wieder aufgenommen. Die Freisinnigen waren 1891 nur deshalb für die Volksinitiative, weil sie gesagt haben, es sei ein Ventil. Alfred Escher z. B. hat schon dreissig Jahre früher gesagt - als er die Volksinitiative noch bekämpfte -, es brauche kein solches in der Bundesverfassung verankertes Ventil. Die direkte Demokratie, Frau Vallender, ist mehr als ein Ventil. Nach unserem Verständnis ist sie ein integraler Bestandteil unserer Politik. Sie ist keine Ausnahme; wir machen Politik nicht nur für, sondern auch mit dem Bürger und der Bürgerin. Deshalb ist die direkte Demokratie mehr als ein Ventil. Diese Frage - Ist die direkte Demokratie ein Ventil oder nicht, ist sie die Ausnahme oder die Regel? - wird die ganze Diskussion über die Details prägen. Viele Unterschiede in den Details, z. B. Unterschiede zwischen der SP und der FDP, entstehen aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung dessen, was die direkte Demokratie eigentlich ist.
Herr Beck hat als Vertreter der Liberalen gesagt, es bestehe heute kein grosses Interesse an Verfassungsdiskussionen, deshalb solle man die Volksinitiative nicht auch noch auf Diskussionen über das Gesetz erweitern. Ich habe jedoch einen ganz anderen Eindruck gewonnen. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich heute dazu qualifiziert, bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitzureden. Vielleicht ist das ein Unterschied zwischen einem Teil der Westschweiz - im Kanton Waadt - und der Mehrheit der deutschen Schweiz. Bei uns haben die Leute die direkte Demokratie lieber als die indirekte Demokratie, obwohl die beiden natürlich zusammengehören. Aber viele Menschen fühlen sich eher in der Lage, auch schwierigste Fragen zu diskutieren, als zwischen Personen auszuwählen, die sie gar nicht so gut kennen und die zum Teil Ähnliches sagen. Die allgemeine Volksinitiative ist niemals eine "Landsgemeinde fédérale" oder eine Bundeslandsgemeinde, denn es gibt einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen der Urnendemokratie und der Landsgemeinde. Dieser Unterschied ist ganz wichtig, weil z. B. die Grundrechte, wie wir gestern bei der Vorlage betreffend Einbürgerung gesehen haben, eben auch bei den Urnenentscheiden gelten; bei der Landsgemeinde ist es z. B. viel schwieriger, das Stimmgeheimnis zu realisieren.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie aber auch, für die Minderheitsanträge offen zu sein. Ich bitte Sie [PAGE 403] vor allem, auch gegenüber dem, was der Bundesrat Ihnen sagt, offen zu sein. Dann können wir aus dieser Mini-Reform eine Reform machen, die sich lohnt. Wenn wir hingegen auch noch eine unausgewogene Ausgestaltung der Mini-Reform vornehmen, dann stellen wir das wenige, das in dieser Reform steckt, auch noch infrage.