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Naef Martin · Nationalrat · 2016-09-21

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Der Satz "Es wurde eigentlich schon alles gesagt", mit dem wir hier häufig beginnen, war selten wahrer als heute. Deswegen halte ich in aller Kürze noch einmal fest und rufe in Erinnerung, was in der öffentlichen Diskussion meines Erachtens häufig etwas zu kurz kommt, nämlich dass es in dieser Vorlage nicht einfach nur um einen Inländervorrang light geht, sondern um eine Kaskade von möglichen Massnahmen, die im Einklang mit der Rechtsordnung stehen. Dies ist auch der Grund - das sage ich als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission -, dass wir damals, als es um das Kroatien-Protokoll und um Horizon 2020 ging, um dieses Wort "Rechtsordnung" eben auch so lange Diskussionen geführt haben. Es geht hier eben nicht einfach nur um zwei Wörter in einer einzelnen Bestimmung der Verfassung. Es geht vielmehr um die Verfassung in ihrem Gesamtzusammenhang, und es geht um die Rechtsordnung. Zur Rechtsordnung - wir haben es heute nun wirklich x-mal gehört, teilweise wurde es immer noch nicht verstanden - gehören auch unsere staatsvertraglichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Ich sage es nochmals: Verträge sind einzuhalten. Wenn man sie nicht einzuhalten gewillt ist, kann man sie kündigen. Sie können dazu gerne eine Initiative einreichen. Ich freue mich auf diese Abstimmung. Es wurde auch erwähnt, es gehe hier um eine Interpretation von Dilemmata, von Volkswillen, die sich gegenüberstehen - einerseits angelegt in der unklaren Formulierung der Masseneinwanderungs-Initiative, andererseits durch die Tatsache, dass wir 2000, 2005 und 2009 Volksabstimmungen hatten, die den bilateralen Weg und damit auch die Personenfreizügigkeit bestätigt haben.

Was haben wir heute gemacht? Wir haben unsere Arbeit getan. Wir haben umgesetzt im Rahmen der Rechtsordnung, im Rahmen des uns Möglichen, mit - abgesehen vom Inländervorrang - Perspektiven auf Weiterungen, auf weiter gehende, aber eben einvernehmliche Massnahmen. Darum ist auch die Diskussion oder die Verhandlung mit der Europäischen Union zur Interpretation von Artikel 14 Absatz 2 nicht zu Ende. Das ist nicht zu Ende! Aber wir haben hier eine Aussicht auf Einvernehmlichkeit, und das ist die Voraussetzung dafür, weiter gut fahren zu können.

Ich bitte Sie also schlussendlich, den Minderheitsantrag Nantermod zu unterstützen, weil wir das Kind beim Namen nennen sollten. Wir haben hier umgesetzt, und das ist eben nicht mehr einfach die Initiative oder der Initiativtext der SVP, sondern das ist die Bundesverfassung, die wir hier im Rahmen des Möglichen umsetzen.

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