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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich werde in diesem Block nur zu vier Minderheitsanträgen Stellung nehmen. Bei den ersten beiden Minderheitsanträgen geht es um Fragen des Familiennachzuges.

In Artikel 45 Absatz 1 verlangt die Minderheit Rutz Gregor, dass Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung aus Drittstaaten - es geht hier nur um Personen aus Drittstaaten - kein Anrecht mehr haben auf Familiennachzug. Haben Sie die Wirtschaftsvertreter gefragt, was das für die Wirtschaft bedeutet, die hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten sucht und braucht und ihnen dann sagen muss, dass sie die Familie zu Hause lassen können? Eine Kurzaufenthaltsbewilligung ist nicht für zwei, drei Wochen. Das ist für ein Jahr, verlängerbar auf zwei Jahre. Wenn Sie ausgerechnet bei diesen hochspezialisierten Fachkräften aus dem Ausland, die wir suchen und brauchen, die die multinationalen Firmen dringend benötigen, den Familiennachzug streichen wollen, dann ist das für die Wirtschaft ein Schuss ins eigene Bein. Das kann ich Ihnen sagen. Deshalb habe ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass man hier diese Minderheit unterstützt, vor allem auch, nachdem Sie vor genau einer Woche auch schon einmal das Gegenteil beschlossen haben.

Es geht noch einmal um Familiennachzug in Artikel 85 Absatz 7. Das ist der Minderheitsantrag Steinemann. Diese Minderheit möchte den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen verbieten. Auch darüber haben wir vor einer Woche gesprochen. Sie wissen, dass der Bundesrat in absehbarer Zeit, in nächster Zeit einen Bericht zum Status der vorläufigen Aufnahme bringt. Angesichts dessen, was ich heute an Vorurteilen und Aussagen über vorläufig Aufgenommene gehört habe, bin ich froh, dass wir diesen Bericht möglichst bald verabschieden und veröffentlichen werden, damit dann allen klar ist, dass vorläufig Aufgenommene nicht Personen sind, die sich geweigert haben, die Papiere herzubringen, die sich geweigert haben auszureisen. Das sollte eigentlich bekannt sein. Diese Personen bekommen gar keine vorläufige Aufnahme. Sie sind allenfalls auf Nothilfe angewiesen. Vorläufig Aufgenommene gehören nicht in die Kategorie von Personen, die selbstverschuldet ihre Ausreise verhindert haben. Sie haben vor einer Woche entschieden, dass Sie sicher nicht ausgerechnet diesen Personen den Familiennachzug verbieten - es geht hier auch um eine sehr kleine Zahl. Sie kennen auch die strengen Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, damit nach drei Jahren - nach drei Jahren! - ein Familiennachzug überhaupt infrage kommt.

Ich bitte Sie, so, wie Sie vor einer Woche schon entschieden haben, auch hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich sage noch etwas zu Artikel 61a. Bei Artikel 61a hat der Bundesrat Vollzugsverbesserungen vorgeschlagen, wenn es darum geht, was passiert, wenn EU-/Efta-Staatsangehörige ihre Arbeit verlieren: Wann erlischt ihre Aufenthaltsbewilligung, bzw. wann wird sie widerrufen? Ihre Kommission hat diese Vollzugsverbesserungen im Grundsatz unterstützt und mitgetragen. In einem Punkt allerdings ist sie vom Bundesrat abgewichen und hat die Möglichkeit, nach einem Stellenverlust eine neue Stelle zu suchen, von sechs auf drei Monate verkürzt. Das ist FZA-widrig. Nachdem doch eine beträchtliche Mehrheit Ihrer Kommission und auch Ihres Rates sich heute sehr darum bemüht hat, keine FZA-widrigen Bestimmungen zu erlassen, möchte ich Sie bitten, hier die Minderheit Amarelle zu unterstützen, weil Sie ja sicher nicht ausgerechnet in diesem Punkt FZA-widrig legiferieren wollen. Ich bin mir aber bewusst, dass diese Frage in der Kommission vielleicht nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt oder Dauer beraten werden konnte. Ich würde sonst auf jeden Fall den Zweitrat bitten, sich diese Frage nochmals im Detail anzusehen. Wie gesagt, bisher haben Sie ja heute mit deutlicher Mehrheit darauf verzichtet, FZA-widrige Bestimmungen zu erlassen.

Eine letzte Bemerkung zum Avig, wo es ebenfalls eine Minderheit gibt: Ich möchte Sie bitten, sich dieser Minderheit anzuschliessen. Ich glaube, da gibt es vielleicht noch Missverständnisse aufzuklären. Was Sie hier gestrichen haben, sind Bestimmungen, die sich vor allem an Schweizer Staatsangehörige richten. Es geht hier darum, dass man von gewissen Beitragszahlungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung befreit wird. Es wurden 3000 Schweizer Staatsbürger und 41 Niedergelassene befreit. Wenn Sie hier die Kommissionsmehrheit unterstützen, dann tun Sie vor allem etwas gegen Schweizer Staatsangehörige. Aber wie gesagt, vielleicht ist es angesichts der fortgeschrittenen Zeit besser, wenn sich der Zweitrat auch dieser Frage nochmals genau annimmt.

Ich danke Ihnen dafür, bei den anderen Anträgen die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

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