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preparatory:AB 204664

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-22

Wortprotokoll

Ich kann mich durchaus der Meinung der Mehrheit anschliessen, dass mit dem bestehenden Verfahren die Sicherung der Verrechnungssteuer gewährleistet ist. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht ist dem Antrag der Minderheit II der Vorzug zu geben, weil wir dann eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen haben, und das ist ein Grundsatz unseres Staates. Hier legiferieren Sie neu, und Sie haben natürlich die Möglichkeit, bei dieser Neulegiferierung einen Tatbestand anders zu gewichten und im Gesetz anders abzubilden.

Die Varianten sind gleichwertig. Es ist eine politische Beurteilung. Sie regelt auch ein wenig das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft, wenn Sie so wollen: Wie viel Vertrauen schenken wir den Unternehmungen? Vielleicht noch anzufügen wäre, dass eine Unternehmung mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden kann. Wenn der Betrag höher ist als 5000 Franken, dann muss eine Person, eine natürliche Person, bestraft werden. Es ist dann der Schuldige in der Firma zu eruieren, der persönlich für die Nichteinreichung des Formulars bestraft wird.