Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-09-22
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir vorerst noch im Namen unseres Rates, unserem Präsidenten für den Ausflug von gestern ganz, ganz herzlich zu danken. Wir haben uns auch sehr gefreut, dass der Bundeskanzler uns begleitet hat. Es war eine sehr, sehr sympathische Art und Weise, wie wir diesen Ausflug in freundschaftlicher Art und Weise geniessen durften - ganz herzlichen Dank in Namen unseres Rates! (Beifall)
In Stellvertretung unseres Kommissionspräsidenten Werner Luginbühl habe ich zur Motion 10.3850 von Nationalratskollege de Buman folgende Bemerkungen zu machen: Die Motion de Buman wurde vom Nationalrat am 12. Juni 2012 und vom Ständerat am 13. Dezember 2012 angenommen. Sie verlangt, dass die Abgabe von Wegwerfplastiksäcken verboten wird. Gestützt auf Umsetzungsprobleme hat das Generalsekretariat des UVEK die UREK-NR im Februar 2016 gebeten, die Umsetzung der Motion zu traktandieren. Nachdem die Vertreter der Branche am 23. Mai gleichen Jahres der UREK-NR erklärt hatten, dass der Detailhandel dabei ist, eine Branchenvereinbarung zu erarbeiten, um eine Reduktion des Pro-Kopf-Verbrauchs von Plastiksäcken auf freiwilliger Basis zu erreichen, hat die Kommission dem Nationalrat im Plenum vorgeschlagen, die Motion im Rahmen des Berichtes über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2015 abzuschreiben.
Am 7. Juni 2016 ist der Nationalrat der Mehrheit der Kommission gefolgt. Normalerweise erfolgt die Abschreibung einer Motion erst dann, wenn die Motion umgesetzt ist. Der Nationalrat hat gestützt auf eine Absichtserklärung der Branchenorganisation aber bereits entschieden.
Die UREK unseres Rates hat die Branchenorganisationen am 24. Juni gleichen Jahres ebenfalls angehört. Es hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung der Motion sehr, sehr schwierig wäre. Die Bundesverwaltung hat dargelegt, dass sie ein generelles Verbot von Plastiksäcken ebenfalls als nicht zweckmässig erachtet. Wird die angestrebte Reduktion der Plastiksäcke aber nicht erreicht, so kann der Bundesrat immer noch entsprechende Massnahmen analog zur Branchenvereinbarung auf Verordnungsebene prüfen. Gestützt auf die Zusicherung der Branchenorganisation, den Verbrauch von Einwegplastiksäcken bis 2025 um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren, und in klarer Erwartung, dass dieses Versprechen auch erfüllt wird, beantragt Ihnen unsere Kommission einstimmig, die Motion ebenfalls abzuschreiben.
Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer UREK zu folgen.