AB 204750
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-22
Wortprotokoll
Wie Ihre Kommissionssprecher ausgeführt haben, hat der Bundesrat die Motion abgelehnt. Er hat gesagt, sie sei weder gerechtfertigt noch sachlich begründbar. Sie würde zudem zu weiteren Ungleichbehandlungen unter den anmeldepflichtigen Personen, zu zusätzlicher Bürokratie und zu Mehrkosten für den Bund führen. Der Bundesrat hatte aber durchaus Verständnis für das Grundanliegen dieser Motion, wonach die Kosten des Zollanmelders für diese Zollbeschau, wie es zolldeutsch heisst, bei einer Kleinsendung nicht vom zufällig betroffenen Kunden getragen werden sollten. Der Bundesrat hat in seiner Antwort begrüsst, dass einige Paketdienstleister keine separaten Beschaukosten überwälzen, sondern diese Kosten in den allgemeinen Transport- und Verzollungskosten bereits eingerechnet haben.
Der Ständerat hat dann die Motion gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Ihre Kommission hat nun, wie [PAGE 1566] es ausgeführt wurde, einem Änderungsantrag zugestimmt und die Motion im Wortlaut abgeändert. Die vorgeschlagene Regelung hält wie im geltenden Recht fest, dass die anmeldepflichtige Person die Kosten einer Beschau selber trägt, sieht aber neu vor, dass der Zollanmelder für die ihm entstehenden Kosten einen Pauschalbetrag auf die allgemeinen Versand- und Verzollungskosten anrechnen kann.
Wir haben diesen geänderten Text noch einmal geprüft und stellen fest, dass mit der Änderung der Motion der Post die Einzelfallverrechnung untersagt werden soll. Stattdessen haben die betroffenen Zollanmelder die Beschaukosten in die Gesamtkalkulation ihrer Versand- und Verzollungskosten einzubeziehen. Dadurch werden möglicherweise die allgemeinen Verzollungskosten leicht ansteigen. Beim Beispiel der hauptsächlich betroffenen Post würde der Wegfall der separaten Beschaukosten zu einer Erhöhung der allgemeinen Verzollungskosten von hochgerechnet etwa 45 Rappen pro Paket führen. Diese 45 Rappen scheinen uns als Durchschnitt vertretbar zu sein. Die Post ihrerseits hat der Zollverwaltung bereits signalisiert, dass sie ein grundsätzliches Interesse an einer solchen Lösung hätte.
Wir sind der Meinung, dass der geänderte Motionstext eigentlich durchaus noch das Anliegen des Motionärs erfüllt, indem keine separate Rechnung gestellt wird. Wir stellen fest, dass die Lösung, die Sie mit der abgeänderten Motion anstreben, auch beim Bund nicht zu zusätzlichem administrativem und bürokratischem Aufwand führt. Ich denke, mit dem so geänderten Text der Motion sollten wir die Kurve kriegen und eine entsprechende Lösung finden.
Ich denke also, dass die Anliegen mit dem geänderten Text der Motion erfüllt sind. Wir könnten mit einem solchen Text leben und unterstützen den Änderungsantrag. Ich danke Ihrer Kommission bei dieser Gelegenheit für die Arbeit, die sie diesbezüglich geleistet hat.