Baader Caspar · Nationalrat · 2002-03-21
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-21
Wortprotokoll
Die beiden Minderheiten IV und V betreffen an sich zwei verschiedene Fragen.
Bei meinem Hauptantrag, dem Minderheitsantrag IV, geht es um die Erhaltung des Ständemehrs. Die neue so genannte allgemeine Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ist, so, wie sie jetzt formuliert ist, ein Angriff auf das Ständemehr. Eine derartige Aushöhlung des Ständemehrs werden wir nicht akzeptieren. Nachdem Sie den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) auf Streichung von Artikel 139a vermutlich ablehnen werden, besteht hier noch eine Chance, den Föderalismus zu retten. Der Titel der Vorlage, "Beseitigung von Mängeln der Volksrechte", ist daher völlig verfehlt, ausser man empfinde das Ständemehr als einen Mangel, was anscheinend einige in diesem Saal tun. Ich jedenfalls halte es hoch.
Die Aushöhlung des Ständemehrs erfolgt - gegenüber heute - immer dann, wenn das Parlament die Umsetzung eines Initiativbegehrens auf Gesetzesebene und nicht mehr auf Verfassungsebene vorsieht. Heute kennen wir bekanntlich nur die Verfassungsinitiative. Gerade aber mit der neuen Möglichkeit der Umsetzung auf Gesetzesebene besteht ein grosses Missbrauchspotenzial, weil das Parlament bei heiklen politischen Fragen aus Angst vor dem Ständemehr immer versucht sein wird, einen Gegenstand möglichst in einem Gesetz zu regeln.
Letztlich wird mit dieser allgemeinen Volksinitiative oder Einheitsinitiative, wie sie in einzelnen Kantonen genannt wird, eine Art verkappter Gesetzesinitiative eingeführt, ohne dass man sich des Unterschiedes zwischen Bund und Kantonen bewusst ist. Bei den Kantonen gibt es bekanntlich kein Stände- bzw. Bezirksmehr. Daher bedeutet die Einführung dieser Einheitsinitiative bei den Kantonen - im Gegensatz zum Bund - keinen Föderalismusverlust.
Um die Gefahr des Missbrauchs durch Umgehung des Ständemehrs zu verhindern, gibt es nur eine Antwort, nämlich den Antrag der Minderheit IV. Man muss auf Bundesebene bei allen Gegenständen, die aufgrund einer allgemeinen Volksinitiative eingebracht werden, immer die Zustimmung von Volk und Ständen verlangen. Wenn wir dies nicht tun, wird mit dieser neuen Art von Initiative ein weiteres Stück Föderalismus abgebaut. Das wird die SVP nicht akzeptieren.
Als Jurist bin ich mir durchaus bewusst, dass wir bei meiner Lösung künftig auch Gesetze und Gesetzesänderungen haben werden, die im Gegensatz zu normalen Gesetzen die Hürde des doppelten Mehrs genommen haben. Das hängt aber an der unterschiedlichen Art und Weise der Entstehung, indem nämlich auf der einen Seite einzelne Gesetze, die durch die Volksinitiative angeregt werden, das doppelte Mehr verlangen, und die anderen, die von Bundesrat und Parlament initiiert werden, nur dem Referendum, also dem Volksmehr unterliegen. Wem der Föderalismus und damit das Ständemehr ein ernsthaftes Anliegen ist - zur Aufrechterhaltung des Zusammenlebens in diesem Land -, muss den rechtsdogmatischen Schönheitsfehler, dass einzelne [PAGE 412] Gesetze die Hürde des doppelten Mehrs nehmen müssen, in Kauf nehmen. Dieser Minderheitsantrag wirkt sich auch bei Artikel 140 Absatz 1 Literae d und e aus.
Sollten Sie den Antrag der Minderheit IV ablehnen, bitte ich Sie, zumindest dem Antrag der Minderheit V zu folgen. Dies ist klar mein Eventualantrag. Hier geht es an sich um dasselbe Problem wie im vorher behandelten Artikel 139 Absatz 5, nämlich um die Führungsrolle des Parlamentes. Meines Erachtens sollte das Parlament dem Volk auch bei der allgemeinen Volksinitiative nur im Falle der Ablehnung einen Gegenvorschlag gegenüberstellen können und nicht auch bei einer Zustimmung.
Ich bitte Sie deshalb, in erster Linie den Antrag der Minderheit IV zu unterstützen, und wenn dieser abgelehnt wird, allenfalls den Antrag der Minderheit V.