Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-21
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Ich rede für die FDP-Fraktion zum Antrag der Minderheit I (Gross Andreas), die heute von Kollege Janiak vertreten wurde. Hier geht es also um die Herabsetzung der Unterschriftenzahlen auf 70 000. Es geht mit anderen Worten um die Frage, ob wir die Zahl der Unterschriften als Lenkungsinstrument dazu gebrauchen wollen, dass die allgemeine Volksinitiative mehr benutzt wird als die andere Volksinitiative. Es geht hier also um eine Erleichterung der Benutzung der allgemeinen Volksinitiative.
Die FDP-Fraktion lehnt das ab. Wir wollen weiterhin beide Volksinitiativen gleich behandeln. Wir wollen den Bürgern und Bürgerinnen hier keinen Anreiz bieten, obwohl es ja fast ein marktwirtschaftliches Instrument wäre. Wir denken, dass wir hier ein falsches Signal setzen und damit eben auch Gefahr laufen würden, dass die allgemeine Volksinitiative vermehrt benutzt werden könnte oder würde.
Zum Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) ist zu sagen, dass er dieses Instrument überhaupt nicht will. Wir denken, dass die Schaffung der allgemeinen Volksinitiative sehr wichtig ist. Warum? Weil sie eben dazu führt, dass wir berechtigte Anliegen dann auch auf Gesetzesstufe umsetzen können und nicht mehr gezwungen sind, alles in die Verfassung hineinzupacken; auch dann, wenn es eigentlich auf die Stufe Gesetzgebung gehören würde.
Zum Antrag der Minderheit IV (Baader Caspar): Dieser Antrag will eine obligatorische Abstimmung über die Einheitsinitiative von Volk und Ständen, auch wenn eine Umsetzung auf der Gesetzesstufe erfolgt. Die FDP-Fraktion ist auch hier nicht dafür. Warum? Ziel der allgemeinen Volksinitiative ist es, dem Parlament den Entscheid darüber anzuvertrauen, ob ein Volksanliegen auf der Stufe Verfassung oder Gesetz umgesetzt werden soll. Diese Neuerung wird von der FDP-Fraktion begrüsst. Ihr Einsatz wird dazu führen, dass die Umsetzung der Initiative auch stufengerecht erfolgen kann. Wenn wir nun das Anliegen der Minderheit IV (Baader) aufnehmen würden, dann wäre die Folge davon, dass wir zweierlei Arten von Gesetz hätten, nämlich Gesetze mit doppeltem Konsens von Volk und Ständen und so genannte einfache Bundesgesetze mit Zustimmung des Volkes. Die Einführung dieser - ich würde sagen - fast unverständlichen Regel, dass wir zweierlei Arten von Gesetzen hätten, ist aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen. Wir müssten uns dann nämlich in der Folge auch fragen, ob wir Gesetze abändern dürfen, die mit doppeltem Konsens, nämlich mit Volks- und Ständemehr ausgestattet worden sind. Nach jetziger Regel haben alle Verfassungsbestimmungen eine so genannte erhöhte Bestandeskraft, gerade eben, weil Volk und Stände haben zustimmen müssen. Das nun auch auf Bundesgesetze auszudehnen widerspricht unserer jetzigen rechtsstaatlichen Ausgestaltung.
Der Antrag der Minderheit IV (Baader) liegt daher quer in der Rechtslandschaft und ist aus Sicht der Mehrheit der FDP-Fraktion abzulehnen.