AB 20486
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, die drei folgenden Minderheitsanträge abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit I (Gross Andreas): In Bezug auf die Unterschriftenzahl entstand schon in der Debatte im Ständerat - wenn Sie die Protokolle im Amtlichen Bulletin lesen - ein wahrer "Unterschriftenbasar". Die Meinungen gingen auseinander; sie lagen zwischen 70 000 und 120 000 Unterschriften. Der Ständerat hat sich dann auf die Mitte geeinigt. Ich glaube, die Höhe von 100 000 Unterschriften ist in der Tat das richtige Mass. 100 000 Unterschriften sind auch mit dem bestehenden Instrument der Verfassungsinitiative kohärent. Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum dargelegt, dass aus der Sicht der CVP-Fraktion nicht einzusehen ist, wieso hier eine andere Höhe in der Bemessung vorzunehmen sei.
Zum Antrag der Minderheit II (Fehr Hans): Das Kernstück dieser Vorlage ist in der Tat die allgemeine Volksinitiative, die [PAGE 413] wir nun einführen möchten. Wenn Herr Fehr heute den Antrag stellt, dieses Instrument aus der Vorlage herauszubrechen, dann bekommt die "NZZ" in der Tat Recht, wenn sie sagt, dass diese Vorlage nur noch ein "Reförmchen" sei. Aber wir politisieren ja nicht für die "NZZ", sondern für das Schweizervolk. Es ist wirklich eine grosse Verbesserung. Es geht darum, bei den Volksrechten eine Lücke zu schliessen, indem wir mit dem Instrument der Initiative auf Gesetzesstufe Anregungen machen können - Anregungen, die dann nicht auf der Stufe Verfassung, sondern auf der Stufe Gesetz umgesetzt werden können.
Deshalb bitte ich Sie dringend, den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit IV (Baader Caspar): Wenn Sie diesem Antrag stattgeben, dann schaffen Sie zwei Arten von Gesetzen: nämlich einerseits Supergesetze, die von Volk und Ständen angenommen werden müssen, die also ihre Legitimation erst dann erhalten, wenn sowohl das Volksmehr wie auch das Ständemehr erzielt wird, und anderseits die normalen Gesetze, wie wir sie bis heute kennen, die ausschliesslich das Volksmehr beanspruchen. Es kann sicher nicht im Sinn einer kohärenten Verfassung- und Gesetzgebung sein, wenn wir das bestehende System nun durchbrechen. Es kann vor allem nicht im Sinn von staatsrechtlich sauberer Legiferierung sein, hier einen solchen Missstand zu kreieren, der mit dem bestehenden, bewährten System in keiner Art und Weise kohärent ist.
Ich bitte Sie also, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.