Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-09-22
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Mit meiner Motion beantrage ich Ihnen, auf Bundesebene die Rechtsgrundlagen für einen freiwilligen monatlichen Direktabzug der Steuern vom Lohn zu schaffen.
Die Situation ist Ihnen vermutlich allen bekannt: Zehntausende Personen sind, als Steuerschuldner gegenüber den Kantonen und auch dem Bund geplagt von Steuerschulden. Ein Gutachten, das im Mai 2016 von der Firma Fehr Advice & Partners AG in Zürich erstellt wurde, kommt zum Schluss, dass Rückstände bei Steuerschulden in der Schweiz zu den häufigsten Zahlungsrückständen gehören. Sie nehmen ein ungeheures Frankenvolumen ein. Aus diesem ungeheuren Frankenvolumen an Zahlungsrückständen von Privatpersonen bei Steuerschulden entstehen entsprechende Millionen sogenannte Debitorenverluste, also Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Das sind die ökonomischen Fakten.
Dieses Gutachten, das ich zitiere und das ich Ihnen übrigens sehr zu lesen empfehle, weil es eine sehr differenzierte, umfassende Beurteilung abgibt, führt zudem zu Recht auch Folgendes aus: Auf individueller Ebene können bei Leuten, die vielleicht chronisch von Steuerschulden geplagt sind, Gesundheitsprobleme, physische, psychosomatische Probleme bis hin zu Suizidgefährdung oder auch zu vollzogenem Suizid die Folgen sein. Als langjährig tätige Rechtsanwältin kann ich Ihnen bestätigen, dass es hier sehr dramatische Fälle gibt. Diese Probleme zu beheben ist eine der Zielsetzungen dieser Motion.
Es ist nicht verwunderlich, dass in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Zürich gerade auch Organisationen wie die Schuldenberatungsstellen oder andere Beratungsstellen, welche tagtäglich mit Personen zu tun haben, die Steuerschulden haben, auf kantonaler Ebene Vorstösse unternehmen, um im Kanton, föderalistisch, einen solchen freiwilligen monatlichen Direktabzug der Steuern vom Lohn zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Nachbarländern ist es seit Jahren Gesetz und Praxis, dass für sämtliche Arbeitnehmenden der Steuerabzug vom Lohn passiert. Es wäre in der Schweiz einfach eine Ausdehnung der Quellensteuer, die wir für die ausländischen Arbeitnehmenden kennen, bevor sie den C-Status erreichen. Das ist sowohl für kleine wie für [PAGE 1575] grosse Arbeitgeber gar kein Problem. Auch in einer Anwaltskanzlei ist das problemlos machbar. In den grossen Firmen ist EDV-mässig sowieso alles organisiert, um den Quellensteuerabzug bei den Lohnausweisen vorzunehmen.
Es geht also darum, zwei Fliegen auf einen Schlag zu treffen. Es geht darum, die Steuerpflichtigen, welche mit den Zahlungen in Rückstand zu geraten drohen, mit der Möglichkeit zu entlasten, mit den Arbeitgebern den, ich betone, freiwilligen monatlichen Direktabzug der Steuern vom Lohn zu vereinbaren.
Jetzt komme ich zum Schluss, und zwar muss ich Ihnen Folgendes sagen: Weil im Kantonsrat Zürich und im Kanton Basel-Stadt solche Vorstösse schon weit gediehen sind, ziehe ich diese Motion jetzt zurück. Im Kantonsrat Zürich wurde im September 2016 eine parlamentarische Initiative zur Vertiefung an die Kommission überwiesen. Im Kanton Basel-Stadt ist eine öffentliche Vernehmlassung soeben abgeschlossen worden, und ein Gesetzentwurf wird durch den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates in den nächsten Monaten ausgearbeitet. Ich möchte vor dem Hintergrund einer allfälligen Ablehnung meiner Motion diese kantonalen, sehr positiven Vorgehensweisen in keiner Art und Weise behindern oder gar gefährden. Das ist der Grund, weshalb ich die Motion heute zurückziehe - ich bitte Sie um Verständnis.