Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-22
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Die Wiederverwendbarkeit von eigenentwickelter Software als Open-Source-Software (OSS) ist schon seit Jahren eine ungelöste Frage. Bereits im Jahr 2005 wurde in der OSS-Strategie der Bundesverwaltung festgehalten, dass die Freigabe angestrebt werden soll. Leider wurden seitens der Bundesverwaltung diesbezüglich keine weiteren Schritte unternommen. Seither haben aber zahlreiche Institutionen des Bundes, ich denke an das EJPD, das VBS und das Bundesgericht, und auch Behörden der Kantone Bern, Zug oder Waadt OSS veröffentlicht. Der Bundesrat hat erst mit seiner Antwort auf meine Interpellation 12.4247 das Rechtsgutachten "zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Randnutzung von Software im Verwaltungsvermögen, insbesondere der Veröffentlichung und Verbreitung von Open-Source-Software durch Träger von Bundesaufgaben" - man staune, ein Gutachten mit einem derart langen Titel - in Auftrag gegeben.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die heutige Fassung von Artikel 41 des Finanzhaushaltgesetzes einer Freigabe des Bundes entgegensteht. Obwohl zu bezweifeln ist, dass die Publikation von OSS, wie im Gutachten postuliert, eine gewerbliche Leistung darstellt, ist die explizite Erlaubnis anzustreben. Damit will ich jegliche Unsicherheit beseitigen. Im Sommer dieses Jahres wurde auch dem Parlament des Kantons Bern ein Gutachten vorgelegt, welches die Zulässigkeit der Veröffentlichung attestiert. Die Berner Verwaltung will und kann sich nun aus der Abhängigkeit der IT-Konzerne lösen. Andere Verwaltungsstellen und auch Private können den erstellten oder weiterentwickelten Quellcode verwenden und auch selber weiterentwickeln.
Hinzu kommt, dass mit der Nutzung von OSS für eigene Projekte erheblich Kosten gespart werden. Man nutzt bei der Entwicklung bestehende Software, ohne Lizenzkosten bezahlen zu müssen. Es werden auch Einsparungen bei der IT erzielt, weil Software-Entwicklungen nicht mehr alleine, sondern zusammen mit anderen öffentlichen Stellen getätigt werden. Dies machen bereits verschiedene ausländische Behörden. Offenbar haben diese einen grösseren Spardruck als unsere eigene Bundesverwaltung.
Die Verwendung solcher Software setzt aber eine Freigabe des angepassten Codes voraus, denn wenn keine Freigabe erfolgt, wird der effiziente Einsatz von OSS behindert. Tritt der Bund als Abnehmer von OSS auf, werden die heutigen Abhängigkeiten von Informatikanbietern verringert und wird der Wettbewerb im Softwaremarkt verbessert. Erfahrungen aus anderen Teilen Europas zeigen, dass freigegebene Programme die Wirtschaft stimulieren. Firmen können Dienstleistungen anbieten und Weiterentwicklungen schaffen, die einen Mehrwert für die Schweizer Wirtschaft erzeugen.
Wenn Sie also die Motion annehmen, schaffen Sie Sicherheit, Sie sparen Geld und stimulieren die Wirtschaft. Ich denke, da können Sie fast nicht Nein sagen.