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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-26

Wortprotokoll

Zu Ihrer ersten Frage: Die Schweiz kann mit dem S-Status Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges, vorübergehenden Schutz gewähren. Der Bundesrat entscheidet, ob und nach welchen Kriterien Gruppen von Schutzbedürftigen vorübergehender Schutz gewährt wird. Die Gewährung des S-Status bezweckt eine Entlastung des Asylsystems im Fall einer Massenzuflucht von Personen, die nicht individuell verfolgt sind. Der S-Status ist dafür geeignet, in akuten Krisensituationen rasch handeln zu können. Bei langwierigen Krisen kann die kurzfristige Entlastung aber langfristig zu einem Mehraufwand führen. Asylgesuche von Schutzbedürftigen werden nämlich lediglich sistiert, und nach fünf Jahren können die Betroffenen verlangen, dass ihr Asylgesuch weiterbehandelt wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der S-Status ist bisher noch nie zur Anwendung gekommen. Im heutigen Zeitpunkt fallen deshalb keine Personen des Asylbereichs in diese Kategorie.

Zu Ihrer dritten Frage: Wie Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer haben Schutzbedürftige lediglich Anspruch auf eine reduzierte Sozialhilfe. Diese ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. Damit sind Schutzbedürftige schlechter gestellt als anerkannte Flüchtlinge, welche Anspruch auf eine ordentliche Sozialhilfe haben.

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