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Wicki Hans · Ständerat · 2016-09-26

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Unser Rat hat in der Sommersession das Arbeitszeitgesetz beraten. Das Gesetz konnte damals in beiden Kammern verabschiedet werden. Bald wird auch die Referendumsfrist ablaufen.

Anlässlich der Diskussion in der KVF über das revidierte Arbeitszeitgesetz stellte sich auch die Frage des inhaltlichen Geltungsbereichs des Gesetzes. Das heutige Arbeitszeitgesetz kommt für alle Transportarten des öffentlichen Verkehrs zur Anwendung. Der Geltungsbereich ist also sehr weit. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sollten anwendbar und geeignet sein sowohl für Eisenbahnen als auch für Schiffe, für die städtischen Verkehrsbetriebe, für Überlandbusse, aber auch für die Seilbahnen.

Die verschiedenen Interessen sind fast nicht alle unter einen Hut zu bringen. Auch sind nicht alle Sparten des öffentlichen Verkehrs im Betrieb gleich starr oder flexibel. Während der Betrieb der klassischen Eisenbahn, namentlich im Personenverkehr natürlich, über Jahre relativ gut und klar planbar ist, ist dies bei den Seilbahnen etwas anders. Einerseits haben fast alle Bergbahnen Saisonbetrieb, mit einer oder zwei Saisons. Es gilt also, jahreszeitliche Spitzen und Tiefen zu planen und zu überwinden. Zudem sind wegen des Wetters die einzelnen Einsätze nur schwer planbar. Wenn es z. B. keinen Schnee hat, sind für die klassischen Winterbetriebe viel weniger Mitarbeiter notwendig. Wenn es hingegen viel schneit bzw. auch die Bedingungen für die technische Beschneiung ideal sind, dann sind sehr viele Mitarbeitende notwendig, die kurzfristig aufgeboten werden und möglichst lange arbeiten können sollten. Eine exakte Planung ist in diesem Bereich also praktisch unmöglich.

Das Arbeitszeitgesetz ist für diese touristischen Betriebe nur partiell geeignet. Die touristischen Betriebe brauchen bezüglich der Arbeitszeiten etwas mehr Flexibilität. Aus diesem Grund haben wir in der vorberatenden Kommission diskutiert, wie der touristische Verkehr sinnvoll entlastet werden könnte. Ein möglicher Weg sind Erleichterungen, spezifische Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz oder die Enthebung vom Geltungsbereich des Gesetzes für gewisse touristische Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Kommission dieses Postulat eingereicht.

In diesem Zusammenhang ist auch noch zu berücksichtigen, dass der alpine Tourismus nicht zuletzt wegen der Frankenstärke stark unter Druck steht. Andere sprechen auch davon, dass er in einer Krise ist. So sind bei den Bergbahnen die Erträge im Schnitt - also selbstverständlich entsprechend betrachtet - seit mehreren Jahren rückläufig. Deshalb sind mögliche und sinnvolle Entlastungen für den alpinen Tourismus zu prüfen und allenfalls auch umzusetzen. Das Arbeitszeitgesetz für touristische Betriebe flexibel anzuwenden beziehungsweise zuzulassen, dass touristische Unternehmen vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes enthoben werden, ist eine sinnvolle zu prüfende Massnahme.

Ich danke dem Bundesrat grundsätzlich dafür, dass er das Postulat zur Annahme empfiehlt, und bitte meine Kolleginnen und Kollegen aus diesen Gründen, das Postulat anzunehmen.