Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-26
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-26
Wortprotokoll
Ich habe in der Tat einen Rückweisungsantrag zum Bericht zum Service public gestellt, verbunden mit klaren Aufträgen, auf die ich noch zurückkommen werde.
Einigkeit besteht ja darin, dass es in unserem Land ein sinnvolles Nebeneinander des staatlichen Anbieters SRG und der privaten Anbieter braucht. Allerdings beschränkt sich der Bericht des Bundesrates meiner Ansicht nach allzu sehr auf den Beschrieb des Status quo. Was fehlt, ist ein spezieller Fokus auf die neuen technologischen Entwicklungen und die entsprechenden Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Mit anderen Worten: Der Bericht ist erstens unvollständig und zweitens zu wenig zukunftsgerichtet.
Deshalb habe ich als Ersatzmitglied den Rückweisungsantrag meines Kollegen Werner Hösli, der sich später auch noch dazu äussern wird, aufgenommen. Der Antrag möchte dem Bundesrat den Auftrag erteilen, folgende Punkte zu vertiefen:
1. Welche detaillierten Leistungen umfasst die politisch definierte Grundversorgung für die SRG erstens im Kontext der heutigen Digitalisierung und der auf dem freien Markt vorhandenen Rundfunkanbieter, zweitens im Kontext des Subsidiaritätsprinzips unter Berücksichtigung des heutigen Marktes?
2. Mit welchen Parametern gedenkt der Bundesrat den Leistungsauftrag der SRG zukünftig zu messen?
3. Schliesslich wird der Bundesrat aufgefordert, die Begriffe - wortwörtlich - "demokratierelevante journalistische Berichterstattung" sowie "Boulevard-Themen" zu definieren. Es geht nicht an, dass man solche Begriffe nur erwähnt. Man muss eigentlich auch sagen, was dahintersteckt und was konkret damit gemeint ist.
Ich verstünde diese Rückweisung nicht als Misstrauensvotum an die Adresse des Bundesrates, sondern eher als einen Auftrag, die interessante Grundlagenarbeit, die mit diesem Service-public-Bericht vorliegt, zu vertiefen und noch verstärkt auf die Zukunft auszurichten. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der Kommission: Ich will niemandem zu nahe treten, aber ich bitte Sie hier, sich einen Schubs zu geben und diese Möglichkeit auch zu packen. Das ist auch eine Chance, eine ganz wichtige Diskussion zu führen.
In der Schwesterkommission im Nationalrat ist das auf jeden Fall etwas anders gelaufen. Dort haben sich Mehrheiten gefunden, die möchten, dass der Bundesrat weitere Abklärungen vornimmt. Dort hat er den Auftrag erhalten, bis Ende Jahr einen Zusatzbericht zu erstellen. Die KVF des Nationalrates möchte gezielt abgeklärt haben, was es mit der zielgruppenspezifischen Werbung für die SRG und den damit zusammenhängenden Fragen betreffend eine offene Branchenlösung hinsichtlich des Zugangs zu den aggregierten Nutzerdaten auf sich hat. Diese Mehrheiten möchten zudem die Problematik in einem breiteren Kontext diskutiert haben.
In der KVF-NR sind auch erstaunliche Entscheide gefällt worden: Mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen - das zitiere ich aus der Medienmitteilung zur Sitzung vom 30. August - fiel der Entscheid, dass eine Kommissionsmotion den Bundesrat damit beauftragen soll, Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 nicht zuzulassen. Mit einem Postulat will die Kommission den Bundesrat zudem beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Zusätzlich soll noch die Zusammenführung der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen geprüft werden. [PAGE 774]
Sie sehen also, unsere Schwesterkommission geht hier wesentlich weiter, und sie schaut mehr in die nächste Geländekammer. Wir können natürlich heute den Bericht abhaken und sagen: Das ist okay, mit dem Rest befassen wir uns später. Ich finde das aber etwas seltsam, wenn doch so viele offene Fragen noch auf dem Tisch liegen. Ich fände es zielführender, diesen Bericht zurückzuweisen. Dann könnte der Bundesrat ihn ergänzen, und beides könnte auch in Abstimmung mit der Schwesterkommission geschehen. Wir hätten die geforderten Auskünfte, könnten in einem halben Jahr noch einmal darüber diskutieren und allenfalls daraus dann Anträge ableiten.
Aber wie gesagt, ich kann damit leben, wenn Sie heute Ihrer Kommission folgen. Es ist nichts anderes zu erwarten bei diesem Ergebnis in der KVF-SR, bei dieser Ausgangslage. Ich finde aber, dass es eine verpasste Chance ist.