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Eder Joachim · Ständerat · 2016-09-26

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich mich als Nichtkommissionsmitglied zum vorliegenden Traktandum auch noch äussere. Als Vorbereitung diente mir nicht nur der umfangreiche Service-public-Bericht des Bundesrates, sondern auch die zusammenfassende Publikation der Service-public-Konferenz des Verbands Schweizer Medien vom 7. September 2016. Dieses Dossier enthält viele interessante Beiträge zum wichtigen Thema. Selbstverständlich habe ich auch die Ergebnisse der Diskussion in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30. August 2016 zur Kenntnis genommen. Ich komme darauf zurück.

Uns allen ist bewusst, dass sich die Medienlandschaft in einem tiefgreifenden Strukturwandel befindet und das digitale Zeitalter vieles verändert. Für mich persönlich ist klar, dass wir in unserem sprachlich und kulturell verschiedenartigen Land einen unabhängigen und umfassenden Service public im Medienbereich brauchen. Die Frage ist nur, was man darunter versteht.

Trotz der eindrücklich langen Liste parlamentarischer Vorstösse, trotz der am 11. Dezember 2015 eingereichten No-Billag-Initiative wage ich zu behaupten, dass sich das bestehende Modell bewährt hat und unser medialer Service public hohe Qualität gewährleistet. So haben wir einerseits die unabhängige SRG als grosse, in allen Sprachregionen verankerte Anbieterin. Daneben gibt es andererseits viele erfolgreiche private Medien. Beide nehmen ihre staatspolitische Funktion wahr und sind, wie es sich in einer Demokratie gehört, so etwas wie die vierte Gewalt im Staat. Das merken wir spätestens dann, wenn uns Politikern durch die Medien der Spiegel vorgehalten wird.

Unbestritten ist Folgendes: Wir brauchen unabhängige Medien. Wir haben diese in unserem Land aber auch. Die Medienvielfalt ist nötig für unsere eigene Meinungsbildung, aber auch für die politische Meinungsbildung in der Gesellschaft. Unsere Politik beispielsweise wird so in alle Landesteile, bis in die hintersten Winkel der Schweiz getragen. Das ist der ganz spezielle Service-public-Auftrag der SRG.

Sogar jene Kolleginnen und Kollegen, die gegenüber der SRG kritisch bis ablehnend eingestellt sind, stehen am Ende einer Debatte gerne den SRG-Journalisten Rede und Antwort. Sie haben auch gar keine Mühe, in der "Arena" aufzutreten. Wenn wir objektiv und ehrlich sind, profitieren wir alle von den Medien, von der SRG im Speziellen.

So sehen es auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Letzte Woche wurde die Bestenliste der Organisation Medienqualität Schweiz publiziert; Kollege Konrad Graber hat bereits darauf aufmerksam gemacht. Das Rating zeigt klipp und klar: Die SRG-Sendungen weisen in der Wahrnehmung des Publikums die höchste Qualität auf. Die Wissenschaft kommt übrigens zum gleichen Ergebnis, und wer die aktuelle Broschüre "Zahlen, Daten, Fakten 2015/16" der SRG SSR gelesen hat, sieht klar, was unser nationales Medienhaus an eindrücklichen Leistungen aufzuweisen hat, und zwar quantitativ und qualitativ. Wenn man dies alles berücksichtigt, scheint es nur folgerichtig, dass der Bundesrat in seinem Service-public-Bericht den Status quo in bewährten Bahnen weiterentwickeln möchte: eine starke SRG neben starken privaten Medien. Eine andere Schlussfolgerung habe ich persönlich nicht aus dem Bericht gelesen.

Der Bericht des Bundesrates zum Service public ist - da teile ich die Meinung der nationalrätlichen KVF nicht - aus meiner Sicht deshalb eine gute Grundlage für die Herausforderungen der Zukunft. Ich frage mich ernsthaft, und diese Frage haben gewisse Vorredner auch schon gestellt, weshalb wir gegenwärtig immer wieder eine einzige Diskussion führen, nämlich jene pro oder kontra SRG. Dies scheint mir falsch. Nicht mehr Gegeneinander, sondern mehr Miteinander wäre nun richtig und wichtig, und dies nicht so, wie es [PAGE 781] Kollege Germann gesagt hat, der den Rückweisungsantrag begründet hat: Es geht mir nicht um ein Nebeneinander, es geht mir um ein Miteinander, gerade auch wegen des zunehmend hohen Drucks, der aus dem Ausland kommt.

Unbestritten ist, dass auch die privaten Medien ihre grossen Herausforderungen haben. Die Werbeeinnahmen gehen zurück. Das ist besorgniserregend. Aber die Lösung ist nicht, die SRG mit allen Mitteln zu schwächen und dafür erst noch die Politik einzuspannen. Wenn wir hier im Ständerat Medienpolitik betreiben, sind wir uns, wie grundsätzlich in allen Fällen, unserer Verantwortung bewusst; so auch bei der Diskussion über das Subsidiaritätsprinzip, welches die KVF des Nationalrates eingebracht hat und welches nun auch Kollege Germann in seinem Rückweisungsantrag aufnimmt.

Gemäss diesem Subsidiaritätsprinzip soll die SRG nur noch dort einen Auftrag haben, wo es kein entsprechendes Angebot der privaten Medien gibt. Im ersten Augenblick tönt das für einen Liberalen zwar gut. Bei genauerer Betrachtungsweise ist es aber offensichtlich schlecht. Warum? Weil die SRG einen klaren Auftrag hat: Sie muss alle Gebührenzahlenden erreichen. Damit alle Bevölkerungsschichten angesprochen werden können, braucht es den richtigen Mix aus Information, Unterhaltung, Kultur und Sport, und es braucht die Gebührenfinanzierung als wesentlichen Grundstock. Wenn die SRG nur noch hochstehende Informations- oder Kultursendungen anbietet, wird sie zum Spartensender ohne Publikum. Das wissen auch diejenigen, die das Subsidiaritätsprinzip propagieren.

Dieses Subsidiaritätsprinzip wäre de facto das Ende der SRG, das Ende des Service public. Wollen wir das? - Ich jedenfalls nicht. Die Privaten werden nie und nimmer die Aufgaben der SRG übernehmen können. Sie wollen es im Übrigen auch nicht, weil es sich wirtschaftlich schlicht und einfach nicht lohnt. Der Werbemarkt in der Schweiz ist zu klein.

Ohne SRG würden die politische Meinungsvielfalt und die nationale Kohäsion in der Schweiz abnehmen. Die Folgen für viele Kantone, insbesondere für jene Regionen, die auf einen medialen Service public angewiesen sind, wären fatal. Zu unserer starken Schweizer Demokratie gehört eine starke und vor allem auch unabhängige SRG. Wer dieses Staatsverständnis hat, ist auch über den zweiten Beschluss der KVF des Nationalrates erstaunt: die mögliche Einführung der dualen Konzessionskompetenz. Dabei würde das Parlament über die Rahmenkonzession und - wer weiss? - sogar jährlich über die Finanzen der SRG befinden.

Lassen wir uns nicht von der KVF-NR von unserem Weg und vor allem von der Art und Weise, wie wir nationale Herausforderungen angehen, abbringen. Schaffen wir keine Grundlage, jetzt nicht und auch nicht später bei neuen Gesetzen, die es uns direkt oder indirekt erlauben würden, unabhängige Medien gefügig zu machen. Solche Tendenzen gibt es anderswo zur Genüge.

Wenn ich dies nun abschliessend betone, heisst das keineswegs, dass die SRG alles richtig und alles gut macht. Auch die SRG hat Handlungsbedarf. In Artikel 93 der Bundesverfassung - dieser Artikel wurde schon mehrfach zitiert - steht, die SRG müsse Rücksicht auf die Stellung und die Aufgaben anderer Medien nehmen, vor allem der Presse. Das muss die SRG ernst nehmen, stärker als in der Vergangenheit. Ich erwarte daher, dass die SRG noch vermehrt das Gespräch mit den Privaten sucht. Miteinander statt gegeneinander, das muss die Devise sein, damit wir auch weiterhin über ein unabhängiges und vielfältiges Medienangebot verfügen.

Ich bitte Sie, den Service-public-Bericht des Bundesrates, wie es die Mehrheit unserer KVF beantragt, zur Kenntnis zu nehmen und den Rückweisungsantrag der Minderheit Germann abzulehnen.