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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-09-26

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Es ist in diesen Zeiten en vogue und gehört in gewissen Kreisen geradezu zum guten Ton, die SRG in Grund und Boden zu verteufeln. In diesen Chor eines allgemeinen SRG-Bashings will ich nicht einstimmen, denn der Service public, den die SRG erbringt, ist für den nationalen Zusammenhalt, für den Austausch zwischen den Sprachregionen und auch für die Meinungsbildung in der direkten Demokratie unentbehrlich. Die Schlussfolgerung im Bericht des Bundesrates, wonach die SRG in der schweizerischen Medienlandschaft auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen soll, ist daher sehr zu begrüssen. Der Bericht setzt einen Kontrapunkt zu den marktliberalen Modellen, die von der SVP und anderen Kreisen - ich nenne "No Billag" - vertreten werden und letztlich auf die Abschaffung des Service public im Medienbereich zielen.

Der Bericht spricht wohl unter dem Eindruck des Wirkens dieser Kreise von einer Plafonierung der Gebühreneinnahmen. Eine solche Begrenzung der Gebühren würde aber einen sehr problematischen Effekt zeitigen. Die Folge wäre nämlich eine Verschiebung der Finanzierung weg von Gebühren hin zu Werbung; das könnte zu einer heiklen Kommerzialisierung der SRG führen. Der Bundesrat hat im Bericht zwar eine umfassende Beurteilung vorgenommen. Trotzdem sind die Antworten auf einige zentrale Herausforderungen der Medienpolitik nur ungenügend oder zumindest zu wenig präzise formuliert worden. Ich will hier den zentralen Bereich der Kooperation zwischen der SRG und privaten Anbietern herausgreifen und ganz kurz kommentieren.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und des damit einhergehenden medialen Wandels, der zu einer eigentlichen Medienkonvergenz im Internet führt, werden Kooperationen in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher. Vor allem kleine, regionale Medienhäuser werden wohl nicht in der Lage sein, die nötigen Investitionen im Alleingang zu tätigen. Kooperationen mit der SRG werden daher von privaten Anbietern grundsätzlich als sinnvoll und bereichernd für das Medienangebot erachtet. Eine kürzlich an der Universität der italienischen Schweiz erarbeitete Studie kam zum Schluss, dass Kooperationen zum Beispiel im Bereich der Verbreitung und Zweitverwertung audiovisueller Inhalte durch Private sowie in der Medientechnologie und Infrastruktur als sehr wünschenswert angesehen werden. Auch die Eidgenössische Medienkommission forderte in einem im Dezember 2015 erschienenen Bericht eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der SRG und privaten Anbietern. So weit, so gut.

Kooperationen können aber, sofern sie nicht breit ausgelegt und nur mit ausgewählten Medienhäusern gestaltet werden, eine Gefahr für die Medienvielfalt darstellen. Gerade das Beispiel von Admeira, diesem Joint Venture zwischen SRG, Swisscom und Ringier, führt vor Augen, dass solche Kooperationen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und im Extremfall zu existenzgefährdenden Nachteilen für die nichteingebundenen privaten Anbieter führen können. Ich meine, dass der gesetzliche Rahmen zur Vermeidung der negativen Auswirkungen solcher Kooperationen zurzeit Lücken aufweist. Entsprechende Vorschläge zur Überwindung dieser Lücken sind ja in der KVF-SR in Diskussion.

Angesichts der intensiven öffentlichen Debatte, die das Joint Venture Admeira ausgelöst hat, überrascht es, dass der Bundesrat in diesem Bericht Kooperationen nur am Rande erwähnt. Die Regierung scheint keine Notwendigkeit zu erkennen, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, die es erlauben würden, Kooperationen in Zukunft präziser zu beurteilen, insbesondere in Bezug auf mögliche wirtschaftliche Nachteile für Anbieter, die von ihnen ausgeschlossen bleiben.

In seinen Schlussfolgerungen hält der Bundesrat fest, dass er in Bezug auf Kooperationen die Initiative der Branche überlassen will. Diese Haltung wird den möglichen negativen Auswirkungen von Kooperationen der SRG auf andere Anbieter in keiner Weise gerecht. Sie verkennt zudem, dass eine Regelung auf Gesetzesstufe unerlässlich ist, um ordnungs- und medienpolitische Sündenfälle wie Admeira zu verhindern. Für Regionalzeitungen, die mit einem immer kleineren Anteil am Werbekuchen leben müssen, sind Konkurrenzangriffe wie Admeira höchst problematisch. Sie führen letztlich zu einer Verkleinerung der Medienvielfalt, was für die direkte Demokratie sehr problematisch ist. Trotz des umfangreichen Berichtes und der vertieften Abklärungen [PAGE 782] besteht in dieser Hinsicht offensichtlich noch ein grosser Klärungsbedarf.

Ähnliches gilt für die Frage der Online-Werbung und des Targeted Advertising. Der Bundesrat will der SRG die Online-Werbung weiterhin verbieten. Das scheint mir der richtige Ansatz zu sein. Dagegen will der Bundesrat die neue Werbeform des Targeted Advertising erlauben. Dies halte ich für höchst problematisch, da daraus den privaten Anbietern, namentlich den kleinen Regionalzeitungen, im Werbebereich weitere Konkurrenz erwachsen wird. Eine Erosion der strikten Grenzen im Werbebereich ist zu vermeiden. Ich erachte es als weit wichtiger, die Basis der Gebührenfinanzierung langfristig sicherzustellen und gefährliche politische Vorstösse wie die No-Billag-Initiative vehement zurückzuweisen.

Zusammenfassend: Wir benötigen in der Schweiz mit ihren zahlreichen Minderheiten und mit unserer direkten Demokratie einen starken und gut ausgebauten Service public im Medienbereich. Wir benötigen damit auch eine starke SRG, die, vor allem gebührenfinanziert, über genügend Mittel verfügen muss, um ihre wichtige Mission zu erfüllen. In dieser neuen, durch Digitalisierung und Auslanddruck geprägten Medienwelt müssen wir aber auch vorsichtig sein und die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen definieren. Konkret heisst das: Insbesondere im Werbebereich sind gewisse Einschränkungen, einige "garde-fous" unabdingbar, um zu verhindern, dass die regionalen Printmedien unter Druck geraten und allenfalls gar existenzielle Nöte haben. Der Medien- und Angebotsvielfalt hätten wir sonst einen Bärendienst geleistet.

Ich freue mich auf die weiteren konstruktiven Diskussionen. Wir benötigen in diesem Sinne keinen Zusatzbericht. Ich ersuche Sie daher, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den Rückweisungsantrag der Minderheit Germann abzulehnen.