Häsler Christine · Nationalrat · 2016-09-26
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2016-09-26
Wortprotokoll
Wir müssen uns bei der ganzen Vorlage bewusst sein: Wer in diesem Gesamtwerk etwas verändert, wird die Auswirkungen auch an anderen Orten feststellen oder spüren. So gilt es z. B. zu beachten, dass die erste Säule neben der AHV auch die IV umfasst. Wer also das Rentenalter der Frauen in der AHV erhöht, nimmt in Kauf, dass ein Jahrgang von Frauen mit IV-Renten ein Jahr länger in der IV bleibt. Denken wir also daran, wenn wir dann die nächste IV-Revision beraten - oder eben lieber früher. Wer in der zweiten Säule den Umwandlungssatz senken will, muss sich bewusst sein, dass dies auch tiefere IV-Renten aus den Pensionskassen zur Folge hat. Bis jetzt stehen keine Kompensationsmassnahmen für die IV-Rentnerinnen und IV-Rentner zur Debatte. Wir haben es ja auch noch lange nicht geschafft, die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu beheben. Trotzdem sollen die Frauen nach der Meinung der Kommissionsmehrheit mit der Angleichung des Rentenalters einen sehr stark spürbaren Beitrag in dieser Reform leisten. Da haben wir noch lange nicht alle Hausaufgaben gemacht.
Vielmehr ist eine Flexibilisierung zu begrüssen. Gerade auch für Menschen mit einer gesundheitlich bedingten Erwerbseinschränkung, die aber noch keine IV-relevante Einschränkung haben, ist die Möglichkeit des frühzeitigen Altersrentenbezugs von grossem Vorteil. Auch für Personen mit IV-Teilrenten ist die Kombinationsmöglichkeit mit einer Altersrente positiv zu beurteilen. Im Alter akzentuieren sich ja gesundheitliche Probleme oft. Ein schrittweiser Rückzug aus dem Arbeitsleben wird besser möglich und macht für alle Beteiligten auch Sinn.
Zum Vorbezug von Renten mit reduziertem Kürzungssatz: Das Anliegen ist unbedingt zu unterstützen, wenn ein flexiblerer Rückzug aus dem Arbeitsleben tatsächlich für mehr Personen als heute möglich werden soll und nicht nur für solche mit einem dicken Polster aus den Arbeitsjahren. Bekanntlich können sich heute Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen eine vorzeitige Pensionierung oft kaum leisten, weil die versicherungstechnischen Kürzungen der Renten doch sehr einschneidend sind. Oft haben aber Personen mit tieferen Einkommen eine harte oder belastende Arbeit. Viele von ihnen haben bereits früh zu arbeiten begonnen. Die Idee des Bundesrates, den möglichen Sparprozess um einige Jahre vorzuverlegen, geht genau in die richtige Richtung, und die Minderheit Heim bringt die praktikable Lösung dazu.
In den Abstimmungen in Block 1 unterstützt die grüne Fraktion beim Rentenfreibetrag in Artikel 4 AHVG die Mehrheit, den Antrag der Minderheit de Courten lehnen wir ab. Beim Referenzalter in Artikel 21 AHVG unterstützen wir die Minderheit Feri Yvonne. Hier ist zu sagen: Nicht alle von der grünen Fraktion schliessen gänzlich aus, auch einmal über das Frauenrentenalter zu diskutieren, aber zuerst müssen die Ungleichheiten im Lohnbereich wirklich angepackt und behoben werden. Bei Artikel 40e AHVG, beim Vorbezug mit reduziertem Kürzungssatz, unterstützen wir die Minderheit Heim. Die Übergangsbestimmungen, die den Übergang vom Rentenalter zum Referenzalter regeln, betreffen das gleiche Thema. Wir lehnen hier den Antrag der Minderheit I (de Courten) ab und unterstützen die Minderheit Feri Yvonne. Bei Artikel 13 BVG zum Referenz-, Mindest- und Höchstalter unterstützen wir den Einzelantrag Graf-Litscher und die Minderheit Heim. Den Antrag der Mehrheit lehnen wir ab. Wir lehnen ebenfalls den Einzelantrag Béglé ab.